[S] Gutachten "rote" Rückleuchten

  • Hallo,

    suche das Gutachten indem die "roten" Rückleuchten vermerkt sind. Dort steht auch noch was von anderen Farben, soweit ich mich entsinnen kann. Habe dies leider beim Umzug verloren und benötige es natürlich jetzt!

    Bitte per Mail oder Fax. Wäre nett wenn mir das jemand schicken könnte.
    Danke!

  • Wenn euch das reicht, braucht ihr garnicht bieten. Ausdrucken und ab geht's. Ich bin zwar nie in eine Kontrolle gekommen und vorm TÜV hab ich lieber umgebaut, aber es war zumindest ein gutes Gefühl son Zettel im Auto zu haben.
    Sch..., hochladen passt vom Format her nicht. Schickt mir einfach ne pm mit euer Adresse, dann mail ich euch das Gutachten rüber.

    bis 11/2006: 1994er Corrado 8V in schwarz.
    "Aerodynamik ist nur etwas für Leute, die keine Motoren bauen können!"

  • Zu Rückleuchten gibt es keine "Mitführ-Gutachten". Ein Rücklicht ist ein bauartgenehmigungspflichtiges Teil, d.h., egal ob an zulassungspflichtig oder zulassungsfreien KFZ verwendet, muss es geprüft sein. Hat es diese Prüfung bestanden, kommt das Bauartgenehmigungszeichen dran, entweder 3periodische Wellenlinie Buchstabe und 4Zahlen oder sog. E Prüfzeichen. Allerdings reicht das allein nicht aus, da auch der Verwendungsbereich noch draufmuss, da sonst z.B. ein Fernlicht als Rückfahrscheinwerfer eingebaut werden könnte, was schlecht wäre. Sind alle vorgeschriebenen Buchstabenkombinationen drauf, reicht das als Nachweis 100%ig aus, und kein Prüfer oder Polizist kann das bemängeln. Es müssen wie gesagt alle vorgeschriebenen draufstehen, dransein und nicht manipuliert(Sprühfarbe oder so)! Meist fehlen die Rückstrahler, diese sind dann seperat anzubringen, fertig.
    Und noch wichtig, das das Genehmigungszeichen und die Buchstaben fest mit dem Bauteil verbunden sind, also nicht nur als Aufkleber.
    Nachlesen kann man das im §22a STVZO

    Hier die Buchstaben kombis:

    Schlußleuchte: R
    Bremsleuchte: S1 od. S2
    Blinkleuchte hinten: 2a, 2b od 12
    Rückfahrscheinwerfer: AR
    Nebelschlußleuchte: F
    Rückstrahler: IA, IB od. IVA

    PS:

    Diese sogenannte ABE von EBAY würde ich gerne mal sehen, reine Geldschneiderei, da es keine ABE für Rückleuchten gibt, es sei denn eine Fälschung, und die gilt eh nicht


  • Diese sogenannte ABE von EBAY würde ich gerne mal sehen, reine Geldschneiderei, da es keine ABE für Rückleuchten gibt, es sei denn eine Fälschung, und die gilt eh nicht

    Es müßte heißen:
    ...da es keine ABE für nachträglich eingefärbte Rückleuchten gibt....:super:

    Muschwitz Gutachten sagt schon alles. Der hatte niemals ein solches Gutachten für den Corrado rausgebracht. Außerdem geht er gerne gerichtlich gegen diejenigen vor die es verkaufen/nutzen.
    Wers nicht glaubt kann ihn gerne selber fragen oder das Gutachten bei ihm persönlich ordern.
    http://www.mhw.de/content/index.php
    Viel Spaß beim Mitbieten...:ok:

  • Hallo,

    meine Seitenblinker sind von In.Pro. Hat da jemand noch das Gutachten mit den verschiedenen Farben, die erlaubt sein sollen? Danke für das erste Gutachten!

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