Hallo Corradogemeinde,
da ich des öfteren in Foren lese, das es immer wieder Probleme mit Motoränderungen gibt, möchte ich hier mal einen Beitrag schreiben, der vielleicht dem ein oder anderen von Euch hilft. Alle hier von mir getroffenen Aussagen sind Bestandteil unserer STVZO, bzw. geltenden TÜV Merkblättern.
Grundsätzlich bei einem Motorumbau ist es so, das sich 1.das Abgas und Geräuschverhalten zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges nicht verschlechtern darf. und 2. keine Gefährdung zu erwarten ist. (§19 STVZO)
zu 1:
Selbst wenn beide Fahrzeuge identische Abgasverschlüsselungen haben, heißt das noch lange nicht, das die Abgasverschlüsselung vom Spenderfahrzeug übernommen werden kann. Folglich will der amtlich anerkannte Sachverständige (West: Tüv, Ost: Dekra)einen Abgasnachweis haben, worin bestätigt wird, das sich das Abgas und Geräuschverhalten nicht verschlechtert hat. Dieser Test ist sehr Umfangreich und hängt von der Schadstoffklasse ab. Im Osten ist die Anlaufstelle beispielsweise das Dekra Technology Center Klettwitz(Lausitzring). Da bei diesem Test der europäische Fahrzyklus durchfahren wird und dabei sämtliche Abgasbestandteile analysiert werden, kann sich jeder vorstellen, wie lange so etwas dauert und das so was nicht nur 100Euro kostet. Ab Euro 2 werden auch Verdunstungsemissionen aus Tank und Kraftstoffsystem in einer Klimakammer gemessen.
Da diesen Test im Normalfall keiner gerne bezahlen will, gibt es unter Umständen auch einfachere Wege.
Der amtlich anerkannte Sachverständige (aaS)geht von einer Verschlechterung des Abgasverhalten aus, wenn sich die Geschwindigkeit in einem Vorwärtsgang um mehr als 8% ändert (nach oben und unten). Bleibt man in der Toleranz, wird das Abgasverhalten i.d.R. als nachgewiesen eingestuft.
Das heißt, wenn ein Motorumbau erfolgt und nicht die komplette Technik des Spenderfahrzeuges eingesetzt wird (unter anderem Getriebe und original Spenderbereifung!), muss der aaS einen Nachweis für das Abgasverhalten haben. Das kann auch eine Rechnung der jeweiligen Gangübersetzung mit dem eingesetzten Getriebe und der verwendeten Bereifung sein, auch der Achsantrieb ist zu berücksichtigen.
Am einfachsten sind solche Umbauten einzutragen, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstzulassung keine Norm erfüllen muss, also Emissionsschlüssel 00. Natürlich ist das auch steuertechnisch die teuerste Variante, aber man sollte mal rechnen was die Steuern mehr kosten, wie ein Abgasgutachten, das Minimum 4 Stellig ist.
Zu 2.
Ist der Fall des Abgasverhaltens nachgewiesen, muss das Gefährdungspotential abgeschätzt werden. Dazu zählen Fahrwerk, Bremsen, Karosseriesteifigkeit u.s.w.
Dazu will der aaS i.d.R. eine Herstellerbescheinigung haben. Ich kenne Eure Erfahrungen nicht, aber i.d.R. ist so etwas teilweise schwer zu bekommen. Grundregel: was serienmäßig verbaut wurde, ist machbar. (auch nur leistungstechnisch bezogen- also 1.8L T 180PS in Corrado). Alles andere hängt vom aaS selbst ab, da er dafür die Mütze aufhat,:).
Ich hoffe ich konnte damit einiges aufklären. Wenn noch Fragen sind, könnt ihr gerne stellen.
Allerdings kann es sein das die Antwort etwas dauert, da ich arbeitstechnisch wenig Zeit habe. Ich werde mich trotzdem bemühen Fragen schnellstmöglich zu beantworten.