Tach hätte da mal ne frage . Weiß einer wie das is wenn man einen g60 bei einem Händler kauft und der eine Garantie gibt. So wie ich das verstanden habe is so eine garantie für Motor und fest verbaute teile (keine verschleißteile) Also müßte ja theoretisch so eine versicherung auch den G-lader betreffen. Sprich wenn das teil hoch geht haftet die Garantie? Danke schon mal für eure Hilfe & Antworten
Gebrauchtwagen Garantie
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Also wenn du nicht irgentwie einen extra Vertrag mit dem Händler machst wird er keine Garantie, sondern lediglich Gewährleistung geben.
Eine Garantie umfasset alles ausser Verschließteile und bedeutet das dir diese im Falle eines Defekts der nach dem Kauf, und in dem Zeitraum der Garantie, auftritt ersetzt werden. Ob der lader nun ein Verschließteil ist oder nicht weiss ich allerdings nicht.
Wenn es nun aber nur eine Gewährleistung ist, heisst das das der Händler nur für Schäden aufkommen muss die schon vor dem Kauf vorhanden waren. Also wenn du zb 1 Monat nach dem Kauf feststellst das du nur Löscher im Auspuff o. ä. hast. Allerdings haftet auch hier der Händler nicht für Verschleißteile.
Achja, bei der Gewährleistung bist du, und nicht der Händler, in der Beweispflicht, das heisst du musst beweisen das der Lader, oder der Motor schon vor dem Kauf einen Macke hatte und deshalb 3 Monate nach Kauf hoch gegangen ist.MfG
logan -
ne meine wenn man extra noch eine Garantie abschließt aber danke für die antowrt das mit der Gewährleistung wusste ich auch noch nicht
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Ich hab das immer so verstanden:
Die Beweislastumkehr in der Gewährleistung gilt erst nach 6 Monaten. Solange muß der Händler nachweisen, daß das kaputte Teil beim Verkauf i.O. war.
Mit so einer 1-Jahres-Zusatzgarantie ist es meistens so, daß Dir der Händler eine Art Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen vermittelt, welches dann für die zu behebenden Schäden eintritt. Verschleißteile sind aber auch hier ausgenommen. (Anm.: Die gesetzliche Gewährleistung gilt eigentlich insgesamt 2 Jahre, Autohändler können sie jedoch auf ein Jahr verkürzen.)
Im Klartext heißt das: Geht 6 Monate nach dem Kauf etwas am Auto kaputt, dann zahlt der Händler. Geht von Monat 7 bis 12 etwas kaputt, dann zahlt der Händler nur, wenn Du ihm mittels Gutachten oder ähnlichem nachweisen kannst, daß die Schadensursache im Ansatz schon beim Kauf vorhanden war. Mit einer Garantie kaufst Du dich von dieser Beweislastumkehr in den Monaten 7 bis 12 frei. Und mehr noch: abhängig vom Kleingedruckten kaufst Du auch den Händler von seiner Verantwortung während der ersten 6 Monate frei, indem er die Reparatur dann nämlich über diese Versicherung abrechnen kann und nicht wie die normale Gewährleistung zu seinen Lasten übernimmt.Klar, daß er Dir sowas verkaufen will. Wenn wirklich etwas mit dem Auto nicht stimmt, dann tritt der Schadenfall i.d.R. während der ersten 6 Monate nach dem Kauf ein -> dann muß der Händler auch ohne Garantie in die Bütt.
Zum Thema G-Lader und Verschleißteil: Lt. Serviceheft muß man da gar nix prüfen oder wechseln, daher wird der vermutlich von der Garantie mit erfaßt sein. Im Zweifelsfalle solltest Du aber das Kleingedruckte im Garantievertrag lesen, nicht daß da Turbos, Kompressoren oder sonstige Aufladung ausgenommen sind. Wichtig wäre evtl. auch, daß ein originales Laderrad+Chip verbaut sind.
Wir hatten den Fall, daß bei unserem gebrauchten Turbodiesel der Lader nach ca. 2 Monaten hinüber war. Der Händler hatte natürlich versucht sich aus der Verantwortung zu ziehen, mußte aber letzten Endes doch dafür einstehen - alles ohne Zusatzgarantie, nur über die normale Gewährleistung! -
Habe ich mir eig auch gedacht das Der Lader kein verschleißteil is aber das mit dem Kleingedruckten is ein guter tipp danke
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