Anmelden ohne TÜV und die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle

  • Mein Auto hat noch keinen Tüv und ist abgemeldet!
    Laut der Hp vom Tüv-Nord kann man das Auto auch ohen Tüv anmelden und bekommt ne "vorläufige Zulassung" mit der man dann zum Tüv fährt und die Plaketten bekommt.


    http://www.tuev-nord.de/21931.asp#4


    Meine Meinung ist, das ich auch die direkte Fahrt zu Zulassungsstelle ohne Tüv fahren darf.


    Wer kann mir das bestätigen??


    Andreas

  • Wenn du eine Doppelkarte von der Vers. hast sollte das kein Prob. sein.
    Ich würd einfach mal bei deiner Vers. und der Zulassungs. anrufen und nachfragen.

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  • Du kannst sobald du die Doppelkarte von der Vers. hast zur Zulassung fahren. Du mußt aber eine gültige AU/TÜV- bescheinigung vorlegen.
    Deswegen anrufen und genau abklären wie es mit dem TÜV aussieht.

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  • meine info ist, daß du mit ner gültigen doppelkarte- heißt also nicht ab tag der zulassung sondern am z.B 24.4 06 beginnt der vers.-schutz, zum tüv u konsorten fahren kannst.
    wennst am sonntag erwischt wirst hast halt ne schlechte ausrede von wegen zum tüv u so....


    muß aber ein datum in der doppelkarte stehen (nat. ein früheres als der tüv-termin :biggrin: ) normal steht da nur ab tag der zulassung.


    geht ja auch nicht anders da eine zulassung ohne tüv nicht möglich ist, aber ohne zulassung man nicht zum tüv fahren kann- rote nr. mal abgesehn.


    link hab ich keinen, hat mein vers.-spezi mir so gesagt u so bin ich vor 2 jahren auch gefahren- dafällt mir auf ich muß auch zum tüv :lachen3:

  • das heisst also ich kann am dienstag ohne tüv zur zulassungsstelle fahren?! doppelkarte habe ich ja schon lange hier. Steht drauf das der wagen saisonkennzeichen bekommt. 04-10 ab tag der zulassung. warum darf das nicht da stehen??
    und wenn ich bei der zulassungsstelle war, bringe ich das auto zum tüv. richtig??
    Ich will ja nicht am we fahren. sondern definitiv nur zur zulassungsstelle und zum tüv.


    andreas

  • so wie es mir gesagt wurde- u das macht ja sinn, muß der wagen vers. sein u wenn ab tag der zulassung steht ist der auf der fahrt zum tüv NICHT vers. da er ja noch nicht zugelassen ist.
    wenn aber z.B. 24.4 steht ist der ab da vers., du zahlst ab da, u somit ist es nachweisbar.
    du fährst ZUERST mit der gültigen do-karte-siehe oben- zum tüv dann zur zulassung.

  • und da haben wir das problem.. ich werde es wohl schlecht schaffen noch zur versicherrung zu kommen morgen früh. ist mit dem bus blöd erreichbar aus meinem kaff.. mann.. scheisse... und ich hab spätzschicht.


    andreas

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  • ja das ist dann sch...., kannst niemanden zum vers. heini schicken u das ganze einen tag verschieben.
    oder deine werkstatt leiht dir halt mal die rote nr., macht halt nicht jede.
    oder du bringst den wagen in deine werkstatt zum tüv/au machen u brauchst NUR noch ne rote nr. zum bringen :biggrin:
    ansonsten.......sch....

  • kann leider keinen zur versicherrung schicken. und in die werkstatt bringen kann ich ihn auch nicht, auch da kommt man mit dem bus aus meinem kaff scheisse hin..
    aber das auto soll auch nach hannover zum tüv und nicht in irgend eine werkstatt.


    andreas

  • ich hab da was gefunden!!


    Zitat:
    § 27(4)StVZO:
    Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; die an zulassungsfreien Anhängern nach § 60 Abs. 5 angebrachten Kennzeichen dürfen keine Stempelplakette führen. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsbehörde. Die Plakette muss so beschaffen sein und so befestigt werden, dass sie bei einem Ablösen in jedem Fall zerstört wird. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass die nach Satz 3 angebrachte Stempelplakette in ihrem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten bleibt; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Bei Zuteilung oder Abstempelung des Kennzeichens ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und seine Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.


    hab ich in diesem forum gefunden: http://www.autoextrem.de/showthread.php?t=19912&page=1&pp=10


    glaub das beantwortet die frage! Oder hab ich das falsch verstanden??
    Laut dem darf ich mit der gültigen doppelkarte und meinen alten kennzeichen auf direktem wege zum tüv und zur zulassungsstelle auch an verschiedenen tagen fahren.


    andreas

  • also kann ich auch mit der doppelkarte die ich hier habe und menen alten kennzeichen fahren. allerdings nur direkte wege zur zulassung und zum tüv. also brauch ich morgen gar nicht zur versicherrung oder so fahren, sondern kann freitag früh gleich zu dir fahren tomas. richtig??
    und dann von dir aus nach helmstedt zum anmelden oder auch erst die wpoche dadrauf.


    andreas

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  • Habe ich erst hinter mir. Mein Tüv war abgelaufen.
    Mit der Doppelkarte (Ab Tag der Zulassung) zum Tüv, unterwegs:
    BuIIenkontrolle: Alles i.O.
    Tüv auch alles i.O.
    Danach zur Zulassungsstelle.

    Das alles mit ungestempelten Schildern.


    Wichtig ist: Direkte Wege! Nicht noch zur Videothek und zum Rotlichtbezirk u.s.w.

    Jezt ist eh alles i.O.

    • Offizieller Beitrag

    Wichtig dabei ist allerding das die enstempelten Kennzeichen (auch wenn es die voherigen Kennzeichen eines anderen Kreises sind) am Fahrzeug angebracht sind!
    Ich hatte auch deswegen fast mal Ärger weil die Kennzeichen nicht am Fahrzeug waren und der Typ von der Zulassung mich auf dem Weg zum Strassenverkehrsamt überholt hatte. (Der wollte mir glatt keine Stempel deswegen geben :biggrin: )

  • dazu wäre er eigentlich gar nicht berechtigt. es ist ja im prinzip deine sache wie du dahin kommst. er muss sich nur um die kennzeichen kümmern.
    Aber ich glaub du darfst das nur so machen, wenn du das auto auch im gleichen kreis wieder zulässt.
    aber es ist sehr beruhigend, das das überhaupt so erlaubt ist. find ich sehr geil .-)


    andreas

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