Nach Aufahrunfall-Kostenvornanschlag oder Gutachter?

  • Hi,

    hatte vorhin einen Auffahrunfall, mir ist jemand hinten rein.Ich mußte bis heute noch nie ein Unfall regeln.
    Bei mir scheint auf den ersten Blick nix zu sein außer ein paar Kratzer an der Stoßstange..Jetzt habe ich im I-net gelesen das die gegnerische Versicherung den Gutachter bezahlt wenn der Schaden nicht unter 700 € kommt.Aber wie soll ich das als Laie feststellen.Ich denke aber schon das der Schaden von mir nicht über 700 € kommt, deswegen wollte ich gleich in die Werkstatt um mir einen Kostenvoranschlag machen zu lassen.

    Was meint ihr?

  • Ich meine das ist genau andersrum: Die gegnerische Versicherung zahlt wenn der Schaden ÜBER einem bestimmten Betrag liegt. Ich glaub das waren so um die 7-800 Euros. Aber da sollt der Danilo doch was zu sagen können....

    MfG
    Giz -------> Member of CCG #346
    Mein Antidepressivum: CORRADOFAHREN!!!!! :fahren:

  • hi,

    ja so habe ich das auch gemeint ( nur nicht geschrieben :) ). Erst wenn ein Schaden ab 700 € besteht , bezahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter.Und wenn der Betrag unter 700 € ist soll man als Geschädigter keinen Gutachter selbst ranziehen.Denn die Gegnerische Versicherung stellt da selber einen.Und falls man dann nicht mit dem Gutachten zufrieden ist kann man immer noch das irgendwo anfechten bei einem Obergutachter oder so.

    Stimmt das so!?

  • Soweit ich informiert bin schon....- habe damals auch nen Kostenvoranschlag gemacht. Und der lag dann bei 705€ oda so :winking_face: !!!! ...meine halt knapp über der Grenze bei der ich auch nen Sachverständigen hätte beauftragen können....

    MfG
    Giz -------> Member of CCG #346
    Mein Antidepressivum: CORRADOFAHREN!!!!! :fahren:

  • ...aber das hast du ja vorher nicht wissen können.Oder mal ein Beispiel dein Kostenvoranschlag hat 705 € gekostet hättest du danach nochmals ein Gutachter beauftragen können?
    Weil ein Gutachter Gutachten ist nehr wert wie ein Kostenvoranschlag!?!

  • Hi Leute,

    ich habe gerade diesen Fall!! Mir einer rein gefahren schaden ca 1000 Euro die Versicherung fragte nur welches Baujahr dieses Fahrzeug ist und darauf hin meinten die Gutachter!! Allso schätze ich es ist altersbedingt

    Familentransporter A4Avant B7 2,0T*******************
    **********ansonsten neue Liebhaberin Lady-G :tacho:

  • hi,

    meinst du mit altersbedingt, das je nach BJ ein Gutachter eingeschaltet wird?

    Das glaube ich nicht.

    Mich fragte der Vertreter von gegnerischen Versicherung was alles kaputt sei,darauf hat er seine Meinung gestützt ob ein Gutachter gebraucht wird oder nicht.

    Warst du vorher in der Werkstatt gewesen und hast dennen von der Versicherung dann gesagt das es ein Schaden von 1000 € sei ? Weil dann ist ja klar das die einen Gutachter einschalten bei dieser Summe.Oder hast du (bzw. deine Versicherung) den Gutachter ausgesucht oder war es die gegnerische?

  • wenn du unschuldig bist kannst du nen gutachter nehmen die müssen den zahlen, ich würde das auch jedem nahe legen und blos keinen gutachter der gegenerischen versicherung akzeptieren. Im Haftpflichtschadensfall hat nunmal der Geschädigte freie werkstatt und gutachterwahl. Zusätzlich kannst du selbst bei einem Totalschaden die summe mit 130% des Widerbeschaffungswertes überschreiten! Zusätzlich sind 25€ pauschale auslagen drinne.
    Ist das jetzt schon rechtsberatung ? :grinning_squinting_face:

    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.

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