Also, mal angenommen ich baue mir lasierte schwarze Rückleuchten ein und ein netter Tüvler trägt sie mir ein, ohne das ich eine ABE oder Gutachten vorlegen muss. Dann könnte man mir doch hinterher, wenn die Rückleuchten eingetragen sind im Falle eines Unfalles oder bei einer Polizeikontrolle, rein garnichts mehr vorwerfen bzw. anhängen oder?? Habe dem Tüvler ja weder ein gefälschtes Gutachten, noch eine gefälschte ABE vorgelegt, so das ich im guten Glauben war, nichts unrechtes getan zu haben!?!
Schwarze Rückleuchten zum letzten...
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wurde schon 1000000x hier behandelt. auch wenn du sie eingetragen hast erlischt deine betriebserlaubnis, denn wie du schon richtig geschrieben hast ist das gutachten gefälscht, aber dummheit (oder unwissenheit) schützt bekanntlich vor strafe nicht...!
genausogut kann dir die rennleitung dafür ne mängelkarte geben oder die karre stilllegen (was unwahrscheinlich ist)...hoffe es es nun klar...
mfg
pe
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uups, hab überlesen dass du geschrieben hast "ohne gutachten"...
ändert aber nix, da ein verändern des fahrzeugs und seiner anbauteile nunmal zum erlöschen der betriebserlaubnis führt...
mfg
pe
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aber wenn ers mir ohne vorlage eines gutachtens einfach so einträgt, dann kann mich doch wirklich niemand dafür verantwortlich machen oder?!? und wenn die änderung eingetragen ist, erlöscht doch auch nicht die betriebserlaubnis
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glaubs mir einfach...
mfg
pe
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Pe:
apropos schwarze rückleuchten, sehe gerade dein avatar , wo sind denn deine hin *gg*rennleitung ??
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nee, im kofferraum...
die roten sind einfach besser gemacht als meine schwarzen, und passen auch ganz gut zum lack...
mfg
pe
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da hasse recht, hab ja den gleichen lack wie du
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ich mein schwarz war auch geil, aber meine waren relativ matt, gefällt mir eben nicht mehr so...
mfg
pe
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es ist nun mal so,Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn Du auf der Autobahn wegen nem Stau (mal angenommen) voll in die Eisen steigen musst und Dein Nachfolger sieht das zu spät,dann biste so oder so dran und das wird sehr sehr teuer.
hier fährt auch einer mit schwarzen RLs rum und mein Kumpel meinte auch zu mir,da siehste am Tag kaum,wenn der bremst.
leg es also net erst drauf an,kannste dazu auch mal die Suche benutzen.
Es gibt halt nur die Möglichkeiten mit org. RLs zu fahren bzw die RLs von In.Pro oder die eigentl. baugleichen von FK (wesentlich günstiger) zu nehmen.
Wobei man bei den schwarzen dann nen deutlichen Unterschied zwischen In.Pro und FK sieht,Fk ist mehr dunkleres grau.
solltest aber rot/weiße haben wollen,dann kannste auch die von FK nehmen.
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also mit dem "nicht wissen...." ist mir auch verständlich.
aber wie ist es den wenn ich mit angebauten Tuningsachen zum TÜV gehe und per Einzelabnahme sowas eintragen lasse (evt. selbst gebaute Stoßstange)
Ist doch dann dasselbe wie mit den Rückleuchten oder? Ich mein da wird ja nicht geschummelt und getrickst um das einzutragen. Also liegt es doch beim Prüfer. Wenn das nicht i.O. ist, dann darf er es ja nicht eintragen. Und wenn doch, ist er doch verantwortlich.
Wenn das nicht so ist, dann ist die ganze Überprüfung ja sinnlos und nur Abzocke --> nur meine Überlegung dazuGruß entrexx
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das ist ein interessanter punkt entrexx und würde mich auch interessieren!
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nur mit dem Unterschied,das ne Stoßstange kein Signalteil ist,wie die Rückleuchten,wieso auch sonst braucht man bei solchen Leuchten nen Lichttestgutachten ?
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Klar, unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wenn der Tüv-Prüfer die Rückleuchten abnimmt OHNE auf ein Gutachten zu bestehen und nach eigenem Ermessen die Benutzung der Rückleuchten zustimmt , dann kann im endeffekt, wenns hart auf hart kommt lediglich der Tüv-Prüfer selbst einen dran kriegen, da man dann als ehrlicher Bürger wirklich nicht mehr davon ausgehen kann, etwas verbotenes getan zu haben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das wäre dann das Problem des Tüvlers, nicht aber des ahnungslosen Fahrers.
Mal so zum Vergleich: Wenn A dem B sein Fahrrad leiht und B es dann an C verkauft. So kann A gegenüber dem Käufer C das Fahrrad nicht zurückverlangen, da C das Fahrrad im guten Glauben erworben hat. A kann höchtens Schadensersatzansprüche gegenüber B geltend machen.
Schlechter Vergleich, ich weiss =)
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Also wenn er unter den oben benannten Merkmalen die RL eingetragen bekommen hat, hat erstmal der Tüffer den Affen auf der Schulter, weil er ja schließlich die Sache als verkehrsicher abgenommen hat !
Ich z.B. habe einige Teile (auch sicherheitsrelevante Stücke) am Corrado ohne ABE oder Teilgutachten eingetragen bekommen. Wurde alles schön per Einzelabnahme und Prüfprotokoll abgenommen -> völlig legal und Gerichtsfest ! Denn schließlich ist der DEKRA-Mann der amtlich anerkannte Sachverständige und nicht ich !!! -
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es gibt übrigens ein urteil das aussagt dass ein tüv-prüfer nicht haftbar gemacht werden kann wenn er dinge einträgt die er nicht hätte eintragen dürfen.
fahr ruhig mit gefärbten rückleuchten, aber sei dir im klaren darüber dass du ohne betriebserlaubnis und somit ohne versicherungsschutz durch die gegend fährst...!!!
nebenbei bemerkt fahre ich auch mit lackierten rl...
mfg
pe
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Jungs, nehmen wir mal das Beispiel von Tomy:
Wenn ihr mit eurer Möhre auf das Ende eines Staus auffahrt (z.B. hinter einer Kurve), bremst und Turbo Rolf euch ungebremst in den Kofferraum fährt, weil er nicht sieht, daß ihr gebremst habt, braucht ihr euch um die Schuldfrage / Mitschuld des TüV Prüfers nicht mehr den Kopf zerbrechen, der ist nämlich schon gebrochen...ist zwar worst case aber nur mal so zum grübeln
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Kann man das irgendwo nachlesen ?
Kann ja nicht sein, dass ich z.B. einen Motorumbau mache, diesen durch einen Sachverständigen abnehmen lassen muss um das Fz. in Betrieb nehmen zu dürfen, und derjenige Prüfer dann im Fall der Fälle schön die Arme in die Höhe streckt und sagt: "Ich war´s nicht !".
Kann ich mir nicht vorstellen, dass so etwas grundsätzlich so richterlich entschieden wurde.
Vielleicht auf einen anderen Fall bezogen oder in einem anderen Zusammenhang stehend, aber sonst ... ! -
Ich gehe doch davon aus, dass ein Prüfer/Sachverständige nur diejenigen RL´s abnehmen würde, wo auch insbesondere das Bremslichtrot einwandfrei in allen Lichtverhältnissen klar erkennbar sein wird, oder ?
Das sollte allein schon im eigenen Interesse sein, dass das so ist. -
genauso ist es.
RLs im org. zustand + Tönung sind halt nicht zulässig,fertig.
Da kommt zwangsläufig immer weniger Licht durch.
schon aus eigenem Interess würde ich das net machen,zumal man dann mit fast jeder Verkehrskontrolle mit Mängelschein oder härteren Maßnahmen rechnen muss,das und der Sicherheit wegen,wäre mir das ganze keine Minute ne Überlegung wert.
Wie gesagt,laß es org. oder kauf Dir günstig die FKs oder für mehr Geld die In.Pro`s,die aber echt nur bei der "schwarzen" Version lohnen...
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