geschwärzte Scheinwerfer eintragen wo und wie?

  • Hi Leute,

    ich meine jetzt diese Methode, wo die Blindflächen des Reflektors geschwärzt werden.
    Also so wie bei den InPro die es für Golf, Jetta und Konsorten zu kaufen gibt.


    Einige hier haben dies ja eingetragen, aber wenn ich meinen Tüvprüfer (der echt schon mehr als kulant ist) frag, schüttelt der nur den Kopf und meint: NIEMALS UND DAS WIRD KEINER EINTRAGEN!! :cry:

    Außer das Lichttechnische Institut im Karsruhe und das kostet dann ca. 5000 €uro :shock:

    1.Wie habt ihr es eingetragen bekommen,
    2.welche Argumente hattet Ihr?
    3.Bei welchen Tüv wart Ihr?

    Vieleicht kann mir einer von Euch ne Kopie von euerm Schein od. Brief schicken in dem es Eingetragen ist!?

    Danke schon mal für Eure Antworten und Tipps!!

    MfG Achim Noah

  • selbes thema wie bei den rückleuchten, in keinem fall legal, eingetragen wirds manchmal ab und zu trotzdem...

    und eine briefkopie wird dir wohl keiner schicken, da das risiko besteht dass man ihm die sachen wieder austrägt.

    mfg

    pe

    p.s. mir ist keiner bekannt der schwarze scheinwerfer eingetragen hat...

  • Als ich beim 2er Golf diese schwarzen SW gekauft habe, war keine ABE dabei, der Typ meinte "E-Zeichen reicht".

    Hat auch immer geklappt beim TüV. In 99% der Fälle wird das auch bei geschwärzten Corrado SW klappen. Wenn Du tatsächlich mal Einen erwischt der weiß, daß es die für den C. nicht gab bist du halt angesch....

    Ich hatte auch erst schwarze SW drin, aber die originalen gefallen mir besser.

  • Das hier ist von Deep Blue C:

    Kann ich dir hoffentlich am Wochenende mal rüberschicken !!!

    @ Blue Angle: Das kommt natürlich darauf an, was Du da schwarz gemacht hast !!! Also ich hab bei mir die Reflektorränder plus geriffelter Flächen eingeschwärzt ( wobei es jeder vernünftige Mensch auch bewenden lässt ) und was soll ich sagen:

    Der TÜV hat bei mir Vorführung mit einem Originalscheinwerfer und einem eingetöntem verlangt und gesagt: "jawolle, Lichtabgabe ist okay !!!"

    Ziff.33:*HAUPTSCHEINW.,HERST.:HELLA,SCHWARZ EINGEFAERBT;LICHTABG.N.BEEINTRAECHTIGT**

    Übrigends: Die Eintragung erfolgte OHNE Vorlegen der "ABE".....


    Mußt Du dich mal an ihm wenden,da er es eingetragen bekommen hat. :wink:

    Mfg
    Marcel

  • Wenn jemand eine Kopie seine Fzg.scheines zur Verfügung stellt, muss er ja nicht seinen Namen und sein Kennzeichen dort stehen lassen!

    Den kann man ja abdecken oder abkleben und dann gilt nicht mehr

    Zitat

    das risiko besteht dass man ihm die sachen wieder austrägt.

    Also keine Sorge! :wink:

  • Achim:

    Zitat von Pe

    selbes thema wie bei den rückleuchten, in keinem fall legal, eingetragen wirds manchmal ab und zu trotzdem...

    wie gesagt, sicher gibts auch tüffer die sowas eintragen, ist ja bei den rl und bei xenon genauso, nur heisst das noch lange nicht dass das auch legal ist.

    mfg

    pe

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