Mängelschein wegen Relais-Kit?

  • Dann können unsere Bedenken sich ja allmählich in Luft auflösen!


    Werde auch dann im Februar bei der HU den Tüv-Prüfer fragen, was er dazu sagt.


    Mit dem Verstecken hat was, aufällig ist wahrschenlich wirklich besser als unaufällig.


    Mal schauen, wo ich Jürgens Relais unterbringe, vielleicht auch zwischen Kühler und Grill?

  • He Leute,


    das Teil muß man auf keinen Fall eintragen!!
    Es kann mir doch keiner verbieten meinen Lichtstrom über ein Relais zu schalten, wenn ansonsten mir dauernd der Lichschalter verreckt oder im schlimmsten Fall ein Kabelbrand entsteht weil der Leitungsquerschnitt zu klein ist!!


    Das Relais verändert nicht die Leuchtweite und greift auch nicht in die Elektrik ein wie oben geschrieben wurde, es sorgt nur dafür das der volle Strom am Scheinwerfer ankommt.


    Werde morgen mein Lieblingstüver mal anrufen, damit es 100%ig ist!


    MfG Achim

  • Kann man nicht alternativ dazu zu einem fähigen VW-Händler fahren, der einen mit Unterschrift und evtl. Stempel bescheinigt, dass es ein Werksmängel ist und dieser Kasten nur die Lichtausbeute verbessert, und zwar so, wie sie eigentlich sein sollte?
    Das werde ich mit meinem machen, sobald ich ihn habe. Wobei der neue kaum noch auffallen dürfte!


    *edit* Ach wurde oben schon genannt, naja ist wahrscheinlich dennoch besser, als mit nichts vor den Grünen Damen und Herren zu stehen.

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    • Offizieller Beitrag

    Nochmal:

    Zitat

    So habe nun 2 unabhängig voneinander arbeitende Prüfer gefragt (Tüv/Dekra)
    und beide haben ohne mit der Wimper zu zucken bestätigt das es nicht eingetragen werden muß da es keine Bauartveränderung ist.


    Solange wie die Relaise dafür geeignet sind und die eigendliche Funktion der Scheinwerfer nicht beeinträchtigt ist, sprich das es ganz normal über den Lichtschalter funktioniert, ist eine Eintragung nicht erforderlich.


    Es ist also legal solange das Licht weiterhin über den Lichtschalter angeht und auch das Fernlicht über den Fernlichtschalter geschaltet wird.

  • Was ähnliches gilt doch auch für Unterbodenbeleuchtung:


    Solange diese Dinger wärend der Fahrt nicht zuschaltbar sind, sondern zum Beispiel nur im Stand (motor aus) und Tür auf, angehen, sind sie erlaubt!
    Wobei auch das definitionssache ist. Wenn die Polizei einen bei Aldi aussteigen sieht und da geht nen licht unterm Auto an, wird es schwer sein, denen beizubringen, dass es in der Fahrt nicht angehen wird.
    Eher werden die das Auto auseinander nehmen und nach dem Schalter dafür suchen!


    Auf Nummer sicher gehen ist nie verkehrt, wie oben gesehen.
    Naja mal schauen... eine Eintragung für den Kasten ist mir jedoch zu teuer, sollte ich für das Schreiben bei VW 10 Euro zahlen müssen, wäres noc herträglich =)


    Aber unsere Dortsherrifs merken das eh nicht...
    Die schauen sich auch nen Fahrzeugschein an wo nichts drauf steht (alle Eintragungen noch im Handschuhfach, und warten auf Übertragung beim KFZ Meldeamt), lassen einen aber weiterfahren.
    Trotz bastuck, Gewinde, größeren Rädern usw...


    Ist halt wieder sone Streitfrage, ob man es tun sollte oder nicht =)

  • @ Rene:


    nicht ganz: alles, was an solchem licht im öffentlichen straßenverkehr nach außen abstrahlt, ist nicht so einfach erlaubt, bzw eintragungspflichtig. Und Aldiparkplatz sind nunmal auch öffentlicher Straßenverkehr. Was anderes, wenn du den Tannenbaum bei dir im Hof anmachst

  • Hi Leute,


    habe heute meinen lieblingsdiplinsch erteicht und er sagte es mir fast genau so wie es schon bei Corradomann steht.


    Also jatzt dürften sich wohl alle Bedenken in Luft auflösen nach sovielen identischen Aussagen von Tüvprüfern.


    MfG Achim

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