Thema Versicherungseinstufung nach Motortuning

  • Ich habe, weil die Frage immer wieder gestellt wird, mal genau in Erfahrung gebracht, wie das Thema Motortuning bei der AXA behandelt wird.

    Das Fahrzeug wird anhand seiner Motorstärke neu eingestuft.

    Da das ganze eh nur interessant ist, wenn es über Chip und Laderrad hinaus geht, sieht die AXA eine Einstufung bei einer Motorstärke ab 143KW/194PS in die Haftpflichtklasse 23 (normal 22) vor. Teilkasko liegt bei 40 (wie normal) und Vollkasko liegt bei 31 (normal 27). Ab 143KW/194PS bedeutet nach oben hin offen.

    Finde ich eine sehr günstige Regelung, wenn ich überlege das einige mit 16V/VR6 Turbo doch deutlich über der Serienleistung liegen...

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    Porsche 911 - Porsche Boxster - 95er Corrado VR6 - Skoda Superb V6 TDI

  • Bei meiner Versicherung (der HUK24) zahle ich je 500 Euro Umbaukosten ca. 12 Euro pro Jahr mehr Haftplicht. Die Leistung hatte keinen Einflus auf Typenklasse/Haftpflichtklasse.

    Grüße

    Ralph

    Wer nicht über sich selbst lachen kann, hat den besten Witz nicht verstanden.

  • @all

    Bei der DEVK muss lediglich mitgeteilt werden wieviel Leistung die Maschine nach der Steigerung hat, sonst ändert sich nichts.
    (Vorausgesetzt es wurde ein G60/VR6 als Basis genommen, bei 2.0/16V erfolgt eine Umstufung in die Klasse des G60/VR6)

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