Höhe des Kennzeichens?

  • Hi!
    Wie ist das eigentlich mit dem Kennzeichen geregelt, gibt es da eine mindest Höhe beim Anbringen? Da ich einen US-Corri fahre und der ja vorne keinen Ausschnitt fürs Kennzeichen hat, bietet es sich ja für eine cleane Optik des Wagens geradezu an das Kennzeichen eine Etage tiefer zu setzen. Dort sind ja auch keine Kühleinläße oder?
    Wieso hat der Ami eigentlich keinen Ausschnitt, die müssen doch vorne auch ein Kennzeichen haben?!


    CU Focke

  • Hallo Focke,
    nicht alles US-Bundesstaaten schreiben ein vorderes Kennzeichen vor, daher hat man auf einen Ausschnitt verzichtet. Denke bei meinem US-G60 auch darueber nach, dass bloede Blechding weiter unten anzubringen.
    Ciao


    ------------------
    Björn
    Corrado G60 US

  • Wie kommt Ihr darauf daß das untere Gitter nicht als Kühllufteinlaß dient? Es sind dahinter eindeutig das Kühlrohr der Servolenkung und der Klima-/Wasserkühler zu erkennen.


    Gruß Martin

    Gruß Martin
    US16VG60, S2 Saugrohr, 6-Gang, großem LLK, 95er VR6 Karosse, Doppelairbag mit Raid, BiXenon, blau/schwarze Belederung, Climatronic, Tezet Fächer, Hartmann Anlage und Cupra R Bremsen v & h mit Mk20 ABS:biggrin:

  • Ich glaube aber nicht das das Kennzeichen die Kühlleistung dermaßen beeiträchtigt. Wenn man nicht gerade ein meterlanges Nr.-Schild hat ist das doch nicht so gravierend. Ich habe auf der HP vom Corrado club GB sehr viele Corris mit tiefergelegtem Kennzeichen gesehen. Man kann es ja wieder rückgängig machen wenn man merkt das der Motor usw. zu heiß werden. Ich will erstmal nur wissen wie das mit der StVZO ist, ob das machbar oder verboten ist.


    CU Focke

  • §60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen


    (2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


    Alle (Un-)Klarheiten beseitigt? :zwink:


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  • Na, das war doch mal ne Antwort. Aber muß das Kennzeichen ganz vorne am Fahrzeug montiert werden? Wenn ich es nach unten setze liegt es ja ca. 5cm hinter der Stoßstange. Ist das auch erlaubt? Sehen tut man es ja trotzdem aus ausreichender Enfernung.


    CU Focke

  • Schaut mal wie ich es gemacht habe. (bei Details !) Mit der Temperatur hab ich keine Probleme... Nur im TÜV Bericht stand mal drin "Kennzeichen verdeckt", aber das war nur ein "geringer Mangel". Mich hat damit auch noch keiner angehalten, da ich auch einen US-Stoßfänger habe, sieht alles wie original aus. ;-)))

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