z.B. für diese, da ist keine dabei und der Verkäufer meint man müsste sie per Einzelabnahme eintragen
http://cgi.ebay.de/aw-cgi/eBayISA…item=1752371862
Brauche ich ein Gutachten für RS Stosstange ??
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dann gib mal ganz fix deine faxnummer
du schlimmer finger du *g*am besten du schreibst mir eine email dazu
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Stimmt schon. Es gibt für die ganzen RS-Stoßstangen ein Teilegutachten. Mit dem mußt du dann zum TÜVler und der macht dir dann, wenn er gute Laune hat, mit Hilfe ner Einzelabnahme ne Eintragung.
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Mit dem Teilegutachten braucht man aber dann keine Einzelabnahme machen lassen, ist ne ganz normale Eintragung nach 19 (3) STVZO. Das mit der Einzelabnahme gilt nur wenn kein Gutachten vorhanden ist.
Gruß
Stefan -
G60 Benny
bist du der Verkäufer oder wie meinst du das ???Faxnummer 07574/9362020
Hast du auch nur den "Unterbauspoiler" will meine Seitenbegrenzungsleuchten behalten, ausserdem habe ich die Scheinwerferreinigungsanlage auf der originalen
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Wie jetzt?? Der schaut sich das Teil an, ob es richtig montiert ist, ob die Nummer stimmt und was sonst noch dazugehört. Das nennt man doch dann Einzelabnahme oder???
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Nö, eine ganz normale Eintragung der ein Teilegutachten zugrunde liegt ist eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) STVZO. Die Einzelabnahme nach § 21 STVZO wird vorgenommen wenn solch ein Teilegutachten oder ähnliches nicht vorhanden ist.
Hier nochmal die wichtigsten Arten:
Einzelabnahme
Spezielle, meist sehr aufwendige Umbauten, wie beispielsweise die Implantation eines größeren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (Abgasgutachten) variieren, im Einzelfall aber mehrere tausend Mark betragen.TÜV Teilegutachten
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen, wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser, wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem, in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile, wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine solche Bauartgenehmigung besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genauere Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Meistens muss der Wagen nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht dem TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.Gruß
Stefan -
Naja. Kann was.
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Aso
das ist der "Unterbauspoiler"?? Ich dachte das wäre die komplette RS Front. Scheint das ding von Rieger zu sein. Wenn es die würde ich sie mir nicht holen. Hol dir lieber die Komplette von Dietrich nicht dieses Teil zum ankleben das ist nix.Zu Bestellen bei
http://www.msl-tuning
[ 30 Juli 2002, 12:39: Beitrag bearbeitet von: G60 Benny ]
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