Hallo!
Kennt sich jemand mit diesem "E"-Zeichen auf Zubehörteilen aus?
Bei mir gehts gerade um die schwarzen Fadenkreuzscheinwerfer im Golf I. ABE hab ich keine, aber eben dieses E Zeichen auf dem Scheinwerferglas.
Toby
Hallo!
Kennt sich jemand mit diesem "E"-Zeichen auf Zubehörteilen aus?
Bei mir gehts gerade um die schwarzen Fadenkreuzscheinwerfer im Golf I. ABE hab ich keine, aber eben dieses E Zeichen auf dem Scheinwerferglas.
Toby
Ich habe an meinem Motorrad einen Zubehör-Endtopf mit E4-Prägung. Laut Hersteller ist damit keine ABE nötig, was auch schon mal zwei Herren von der Autobahnpolizei überzeugt hatte.
Falls das hilft...
Grüße
Ralph
Hi,
ein E-Zeichen gefolgt von einer Zahl zwischen 1 und 13 im Kreis und dadrunter eine Nummer, besagen, das das Teil in irgendeinem EU-Land abgenommen wurde.
Braucht nicht eingetragen zu werden, kann aber eingetragen werden. Allerdings sind Prüfungen nicht in jedem Land gleich. Dir als Endverbraucher darf dadurch aber kein Schaden entstehen, wenn jemand die E-Zeichen ohne Erlaubnis anbringt, ist der Schuldige eben zu suchen und zu verknacken.
So, jetzt ich auch.
Also, alle Teile die mit einem "E" Zeichen (das sich in einem Kreis mit einer Zahl befindet) oder einem Wellenzeichen versehen sind dürfen am Fahrzeug montiert werden. Eine Abnahme durch einen Sachverständigen ist NICHT nötig.
Das "E"-Zeichen gilt in der ganzen EU und das Wellenzeichen nur in BRD.
Nochwas, sollten diese Teile in irgendeiner Weise verändert werden (z.B. einfärben der Frontscheinwerfer oder nur den Reflektor) verlieren sie ihre Zulassung!!!
Gruß
2.0l
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