Dieses Thema wurde ja vor kurzem behandelt.
Wie sieht es da mit TÜV aus? Muß das eingetragen werden, ist das überhaupt erlaubt?
Umbau auf blaue Tachobeleuchtung
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Simon denke doch mal nicht den Tachofolie musst du auch nicht eintragen lasen.
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Wenn ich wüßte wie ich den 2ten beitrag von mir löschen kann dann... der hat mir angezeigt 2 beiträge pro 60Sec geht net irgendwie ist der doch noch durch gerutscht.
[ 24. September 2001: Beitrag editiert von: Blue-G60 ]
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streng genommen müsstest du das schon, weil es eine veränderung von wichtigen teilen im auto ist. in wirklichkeit aber ist es überflüssig. weder tüv noch die herren in grün können sich bei jedem fahrzeug die farbe der original tachobeleuchtung merken (weiß, orange, rot, blau, grün...) außerdem schaut der tüv garnicht auf die beleuchtung. und solange diese nicht flackert oder zu schwach ist, werden auch unsere ordnungshüter keinen gedanken dran verschwenden) und wenn du doch bedenken hast, bei kontrollen einfach das licht ausmachen... trickreich, ne...?
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