Vorbereitung TÜV (Alu´s)

  • Erstmal Grüsse an alle Corrado Fan´s


    fahre Corrado16v


    hab mir R&H´s gekauft müssen per Einzelabnahme Eingetragen werden
    hab vorn 8,5x17 ET 08
    hinten 9,5x17 Et 06
    der TÜV Mensch meinte zu mir es könnte hilfreich sein wenn ich was anbrinnge wo die Felgengrössen schon Eingetragen sind oder evtl. Gutachten für selbige grössen
    und es kann auch sein das er von mir noch nen Fahrwerksfestigkeitsgutachten will


    für Hilfen wäre ich sehr dankbar


    m.f.g.
    steffenmarx

  • Hi


    Also fürs Fahrwerk wirst du wohl kein Festigkeitsgutachten brauchen, sonnst währe es nicht eingetragen.


    Vielleicht brauchst du aber eins für die Felgen.
    Ein Gutachten für die Felgen ist natürlich nie verkehrt. Das hilft dem Prüfer bei der Untersuchung bestimmter stellen. In den Gutachten steht ja immer drin, was bei der Prüfung der Rad/Reifen-Kombination an dem entsprechenden Fahrzeug einem anderen Prüfer aufgefallen ist.
    Ich würde dir auch empfehlen eine Reifenfreigabe zu besorgen, wenn diese nicht im Gutachten drin stehen. Normalerweise sollten die Reifenbindungen zwar aufgehoben sein, aber der Tüv sieht das meist noch etwas anders.


    Gruß
    Manuel

  • Hallo Steffen !


    was für ein Typ RH Felgen hast Du denn gekauft (neu oder gebraucht).
    Bezüglich Felgen-Gutachten findest Du vielleicht etwas bei RH :) RH-Alurad


    Hab bei meinem VR6 folgende Eintragungen vom TÜV absegnen lassen:
    2-teilige RH-Coup, vorne 8,5Jx17H2-ET53 und hinten 9Jx17H2-ET47 in verbindung mit
    RH-Adapterscheiben 20mm sowie mit nachgearbeiteten Radkästen (umgelegt/gebördelt) und Gewinde-Fahrwerk KW Variante 2. Bereifung vorn und hinten Bridgestone 225/35/ZR17N.
    Einen eingescannten Ausschnitt vom Fahrzeugschein werde ich Dir e-mailen.
    :)


    [ 25. Juni 2001: Beitrag editiert von: ChristianK ]

  • schön dank für die antworten


    Festigeitsgutachten für felgen hab ich reifen freigabe auch aber der tüver meint wenn die spur um mehr als 2% breiter wird brauch ich nen nachweis über die fahrwerksfestigkeit (festigkeit der achsteile wieradlager und so nicht fürfedern und dämpfer)


    ChristianK :hab R&H ZW 3 und neu sind sie

  • schön dank für die antworten


    Festigeitsgutachten für felgen hab ich reifen freigabe auch aber der tüver meint wenn die spur um mehr als 2% breiter wird brauch ich nen nachweis über die fahrwerksfestigkeit (festigkeit der achsteile wieradlager und so nicht fürfedern und dämpfer)


    ChristianK :hab R&H ZW 3 und neu sind sie

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