Kennt sich hier jemand etwas in der Aktuellen Rechtslage aus?
Meine Konkrete Frage: Muss der Händler einen Kat auf seine Rechnung autauschen wenn er 2 Monate nach Kauf und nur 2000 km den Geist aufgibt? Gesamtfahrleistung nur 40000km.
Ich meine Ja, der Händler meint nein :mad:
Ist übrigens ein sehr grosses Vw - Autohaus, also keine kleine
Bastelbude.(Wobei die ja nicht schlechter sind...)
Der Händler beruft sich auf die Gegebene Garantie, die den Kat als Gewährleistungspflichtig ausschliesse. Meiner Meinung nach kann der sich seine Garantie aber an den Hut stecken weil er nach neuem Recht zur GEWÄHRLEISTUNG verpflichtet ist und nicht einfach Teile die keine Verschleissteile sind ausschliesen kann.
Wer weiss eventuell genaueres oder hatte schon einen Ahnlichen Fall?
Danke,
Max