Da hätt isch rein Interesse halber noch eine Frage:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so kann die Zulassungsstelle Ermittlungen hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Käufers anstellen. Führen diese innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, wird das Fahrzeug karteimäßig gelöscht bzw. zwangsstillgelegt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer nicht mehr. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Wie sieht so eine Zwangsstillegung dann aus, wenn sie es schon ein Jahr nicht geschafft haben, das Auto aufzutreiben?
Weil derjenige fährt ja dann trotzdem noch mit "gültigen" Kennzeichen durch die Gegend, und wenn´s dann zu einem Unfall kommt
Wird übrigens das Topic mit dem besten #Antwortlänge / #Antworten Verhältniss
[ 18 Juli 2002, 12:47: Beitrag bearbeitet von: Markus Kiefer ]