KAUFVERTRAG BITTE HELFEN

  • Da hätt isch rein Interesse halber noch eine Frage:
    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so kann die Zulassungsstelle Ermittlungen hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Käufers anstellen. Führen diese innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, wird das Fahrzeug karteimäßig gelöscht bzw. zwangsstillgelegt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer nicht mehr. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Wie sieht so eine Zwangsstillegung dann aus, wenn sie es schon ein Jahr nicht geschafft haben, das Auto aufzutreiben?
    Weil derjenige fährt ja dann trotzdem noch mit "gültigen" Kennzeichen durch die Gegend, und wenn´s dann zu einem Unfall kommt :confused:


    Wird übrigens das Topic mit dem besten #Antwortlänge / #Antworten Verhältniss :schrei:

    [ 18 Juli 2002, 12:47: Beitrag bearbeitet von: Markus Kiefer ]

  • Also ist folgendermaßen:


    Zuerst wird man versuchen den Aufenthaltsort des Käufer mit einer Anfrage an die zuständige Einwohnermeldebehörde zu ermitteln.


    Verläuft dies erfolgreich wird die betreffende Person angeschrieben und unter Fristsetzung gebeten die Ummeldung vorzunehmen. Lässt er hingegen die Frist verstreichen wird ein Verfahren zur Zwangsstillegung eingeleitet. Das geht dann am Ende soweit das die Polizei bei ihm vorbeischaut und dort vor Ort und Stelle die Kennzeichen entstempelt.


    Kann die Anschrift bzw. der Aufenthaltsort des Käufer oder des Fahrzeugs innerhalb eines Jahres nicht ermittelt werden, wird eine Abmeldung von Amts wegen durchgeführt. Es wird also das Fahrzeug anhand der vorliegenden Daten beim Landratsamt und auch beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) sagen wir mal "Computer- und datenbankmäßig" zwangsstillgelegt. Dabei spielt es keine Rolle ob die Kennzeichen nun entstempelt werden.


    Falls es jetzt zu einem Unfall kommt oder er in einer Kontrolle erwischt wird schauts sehr schlecht für ihn aus, wird dann nämlich richtig teuer:


    - kein gültiger Versicherungsschutz (heißt also er haftet für alle entstandenen Schäden selbst in der vollen Höhe)
    - Fahren ohne Zulassung (gibt ne saftige Strafe)


    Gruß
    Stefan

    [ 18 Juli 2002, 13:32: Beitrag bearbeitet von: Stefan Schwenk ]

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