- Offizieller Beitrag
https://shop.versicherung-kurzzeitkennzeichen.com/aenderung-kurzzeitkennzeichen-2015
- Fahren ohne TÜV nur noch in Ausnahmefällen möglich
- Das vereinfachte Zulassungsverfahren entfällt
- Zulassung bundesweit möglich
Zusammenfassung der Änderungen
Roter Fahrzeugschein
Vorher:
Sie können das Kurzzeitkennzeichen ohne Fahrzeugpapiere zulassen und tragen die Fahrzeugdaten dann selber ein.
Nachher:
Sie müssen die Zulassungsunterlagen zur Zulassungsstelle bringen – die Daten werden dann sofort in den Fahrzeugschein eingetragen.
TÜV
Vorher:
Das Fahrzeug braucht keinen TÜV. Es muss lediglich verkehrstauglich sein.
Nachher:
Das Fahrzeug benötigt TÜV. Hat es diesen nicht, darf es ausschließlich zur Prüfstelle* bzw. zur nächstgelegenen Werkstatt sowie zurück bewegt werden.
Zulassungsort
Vorher:
Die Zulassung muss von der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle durchgeführt werden.
Nachher:
Die Zulassung kann bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges erfolgen.
*offensichtlich lag da ein Druckfehler vor und deshalb durch mich korrigiert.