- Offizieller Beitrag
Hier mal etwas was wohl jeden Autofahrer und Nicht-Autofahrer lesen sollte:
ZitatRechtsmythen im Straßenverkehr
Wer auffährt hat immer Schuld und der Warnblinker entschuldigt Falschparken. Autofahrer gehen von vielen Regeln aus, die sich in deutschen Gesetzbüchern nicht wiederfinden.
Verkehrte Welt: Die Lichthupe ist beim Überholen auf der Autobahn erlaubt, der Warnblinker beim kurzen Zwischenstopp auf dem Gehweg verboten. Was im ersten Moment abwegig klingt, ist juristisch vollkommen korrekt. Über die Jahre haben sich im kollektiven Gedächtnis von Autofahrern zahlreiche Halbwahrheiten eingeprägt, die zwar meist einen wahren Kern haben, jedoch trotzdem nicht wirklich stimmen. Wer beispielweise einem anderen Verkehrsteilnehmer von hinten auffährt, hat zwar dem Volksmund nach immer Schuld, doch vor Gericht gilt dieser Spruch noch lange nicht.Der Jurist Ralf Höcker hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit juristischen Ammenmärchen aufzuräumen. In Büchern wie dem „Lexikon der Rechtsirrtümer“, das im Ullstein-Verlag erschienen ist, widerlegt er zahlreiche Volksmythen, die sich hartnäckig in den Köpfen der Deutschen halten. Wie beispielsweise der Trugschluss, dass nur Trunkenheit am Steuer den Führerschein kosten kann, oder dass Fußgänger Parklücken freihalten dürfen. „All diese Irrtümer haben eines gemeinsam: Sie verbreiten und verstärken sich, indem sie tagtäglich nachgeplappert werden“, meint Höcker. Ersichtlich wird dies am Beispiel des Schilds „Hier gilt die StVO“, das oft auf Firmenparkplätzen zu finden ist. Da es überall angebracht ist, muss es ja stimmen. Warum dieser Gedanke ein Trugschluss ist, zeigen die folgenden Beispiele von populären Rechtsirrtümern im Straßenverkehr.