TÜV Bericht mitführen?

  • Servus,

    War heute mit meinem Rado bei Tüv und bin natürlich ohne Probleme durchgekommen^^
    Was mich aber verwundert hat war, dass der Prüfer am Schluss als er mir den Bericht gab gesagt hat, dass ich den immer mitführen muss. Stimmt das? Eig hab ich ja die Blakette und im Fahrzeugschein ist doch auch ein Stempel drinne.

    Gruß Julian

  • War schon immer so, Tüv und AU Berichte müssen vorzeigbar sein bei einer Kontrolle, da es nun zusammengelegt wurde reicht ja der Tüv Zettel. Ob da z.b. ne Kopie reicht weiß ich nicht, beim Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist dies ja nicht zulässig.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    (10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__29.html

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