ne frage wer fährt von euch bbs rs felgen mit lochkreisadaptern?wie siehts da mit eintragnung aus?bmw mercedes bbs auf vw?

BBS RS Eintragung
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Mittels H&R Lochkreisadapter problemlos eingetragen worden...die Lochkreisadapter hatten ein Teilegutachen,Felgen ein Festigkeitsgutachten und ne Reifenfreigabe (beim Reifenhersteller) jenachdem was für ne Größe du fahren willst und um welche Felgendimension es sich handelt!
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das is das problem könnte mercedes 8x16 bekommen aber lochkreis 5x112 da siehts mager aus mit lochkreisadaptern so viel ich weiss et is 40 also 20-25er bekomm ich an adaptern noch unter
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Nö wieso? Z.B. Egaynr. 220565883550
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die kenn ich ohne tüv aber..
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Du musst sie per Einzelabnahme eintragen,hast doch ein Materialgutachten!
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Ihr wisst schon, dass Material- oder Festigkeitsgutachten nicht mehr gültig sind??? Bezieht sich hier zwar nur auf Räder, aber habe letztens gerade nen Tüver gefragt und der meinte, dass diese Gutachten allgemein nicht mehr gerne genommen werden, weil sie nicht aussagekräftig genug sind und er später dafür den Kopf hinhalten muss.
"Folgende wichtige Pressemitteilung wurde am 17.10.2008 vom VDAT ausgegeben:
VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
Klares Bekenntnis des VDAT zu QualitätsproduktenRoßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.
Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.
Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben
Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere!
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