- Offizieller Beitrag
http://www.getaudio.de/redakteur_beitrag.php5?beitrag=1269
Wie seht ihr soetwas?
Ist das grundsätzlich falsch? Völlig richtig?
Eure Meinung ist gefragt.
http://www.getaudio.de/redakteur_beitrag.php5?beitrag=1269
Wie seht ihr soetwas?
Ist das grundsätzlich falsch? Völlig richtig?
Eure Meinung ist gefragt.
Also, es ist bestimmt von Fall zu Fall verschieden. Und wenn Gießen meint sie müssen eine Strafe verhängen, dann aber bitte im Rahmen von einem Führerschein Entzug beim PKW/LKW, z.B. 1 Monat, aber 15 Jahre ist total aus der Relation genommen.
Ich halte 15 Jahre für überzogen.
Allerdings bin ich auch der Meinung das es nicht angehen kann, dass einem der Führerschein abgenommen werden kann, wenn man unter Alkoholeinfluss Fahrrad fährt. Fahrverbot fürs Fahrrad würde ich jedoch tendenziell begrüßen. Nur wer soll das ohne Nummernschild kontrollieren?
15 Jahre sind ja schon US-amerikanische Verhältnisse Völlig überzogen! Außerdem nur sehr schwer, wenn denn überhaupt, kontrollierbar.
Geldstrafe und gut !
Wenn jetzt Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen würde, also wenn er Menschenleben gefährdet hätte mit Vorsatz, sieht das alles ganz anders aus.
15 jahre ist ja mehr als übertrieben!! und mal im ernst wie wollen sie das denn kontrolieren?? und wenn hier was im dorf festmäßig los ist fahre ich auch mit dem rad und lasse mich nicht fahren und ist jawohl auf jeden fall besser als sich ins auto zu setzen und finde da reicht ne ermahnung von der polizei !! habe auch mal gehört sogar wenn man läuft kann man ne strafe bekommen aber keine ahnung ob das stimmt wie soll man es denn sonst machen auf der party schlafen mit dem kopf aufm tisch??^^ mfg
Nur mal als Hinweis:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php
ZitatJeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Da ist es völlig egal ob man nun mit dem Fahrrad oder zu Fuß am Straßenverkehr teilnimmt.
Evtl. nach der Party mit dem Taxi nach Hause?
Nur mal als Hinweis:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php ZitatJeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Da ist es völlig egal ob man nun mit dem Fahrrad oder zu Fuß am Straßenverkehr teilnimmt.
Stimmt, allerdings hat man als Fahrradfahrer recht wenig mit nem Führerschein zu tun..
Im Prinzip finde ich das richtig, allerdings sollte das in Relationen gehalten werden.
15 Jahre sind zuviel,
Ich würde es insgesamt begrüssen wenn Radfahrer härter kontrolliert und bestraft werden.
Ich habe oft die Situation, dass ich ordentlich bremsen muss, weil ei Radfahrer wieder der Meinung ist, ohne Licht auf der falschen Seite zu fahren...
Hier im Ort kostet ihn das schlimmstenfalls 10eu und eine Mängelkarte, falls das Licht defekt ist.
Mach das mal als Autofahrer, ohne Licht auf der falschen Seite fahren, und andere dabei gefährden...
Wobei man sagen muss, das Radfahrer es hier im Ruhrgebiet auch nicht immer leicht haben...
Stimmt, allerdings hat man als Fahrradfahrer recht wenig mit nem Führerschein zu tun..
Das ist korrekt, deswegen auch:
ZitatEr hat nie vor, einen zu machen, sagte er mir und weil man irgendwas machen wollte hat man gesagt, na gut dann kriegste eben Fahrradfahrverbot und dieses Fahrradfahrverbot das besteht für die nächsten 15 Jahre.
Nur weil er nie vorhat einen Führerschein zu machen kann er ja nicht ungestraft, volltrunken mit 1,7‰, am Straßenverkehr teilnehmen und Menschenleben gefährden. (ab 1,1‰ gilt man als absolut fahruntüchtig)
Klar, 15 Jahre ist völlig bekloppt deswegen sagt ja auch das OVG selber das es viel zu hart ist. Ganz ohne Strafe geht es m.M.n. aber auch nicht denn das wäre unfair den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber.
Ich würde es halten wie es auch für § 316 StGB vorgeschlagen wird:
Das wären dann:
bei Fahrlässigkeit -> 20 – 55 Tagessätze und 9 – 12 Monate Führerscheinsperre (in diesem Fall Fahrverbot)
bei Vorsatz -> 25 – 60 Tagessätze
bei Wiederholungstätern entsprechend mehr mit anschließender MPU
siehe auch:
http://www.ramom.de/rechtsthemen/v…r---strafe.html
Leider ist bei sehr vielen Radfahrern im Kopf verankert:
Man kann mich nicht so schnell erkennen wie z.B. einen Autofahrer mit seinen Kennzeichen also kann ich ruhig gegen die Regeln verstoßen.
Sei es in der Fußgängerzone, beim Spurwechsel, in Einbahnstraßen im langsamen Stadtverkehr oder eben auf Landstraßen wo sie dann quatschend zu zweit nebeneinander rumjuckeln weil ihnen der Radweg 2m weiter links scheinbar nicht gefällt.
(...)
Leider ist bei sehr vielen Radfahrern im Kopf verankert:
Man kann mich nicht so schnell erkennen wie z.B. einen Autofahrer mit seinen Kennzeichen also kann ich ruhig gegen die Regeln verstoßen.Sei es in der Fußgängerzone, beim Spurwechsel, in Einbahnstraßen im langsamen Stadtverkehr oder eben auf Landstraßen wo sie dann quatschend zu zweit nebeneinander rumjuckeln weil ihnen der Radweg 2m weiter links scheinbar nicht gefällt.
Du sprichst mir aus der Seele Günter !!!
Find ich gut!
Wer aktiver Straßenverkehrsteilnehmer ist hat halt keinen Alkohol zu saufen und fertig ist das ...
ja aber gleich 15 jahre ist schon übertrieben
Ich find es auch gut, aber 15 Jahre sind echt ein bisschen hochgegriffen.
Typisches Deutschlandding, völlig übertrieben.
Da ich ja in einer Gegend wohne, in der sich die Radfahrer besonders im Sommer Tausenderweise stapeln, oder auch gleich neben Erlangen, der Radlerstadt himself und auch immer leidlich mitbekomme, was die für nen Mist verzapfen und sich an gar nichts halten, finde ich 15 Jahre nicht mal für genug. Es hätten eher 25 sein sollen. Wenn man so nen Suffkopp über den Haufen fährt, dann ist man auch noch mindestens Mitschuld.
Hatte ich alles schon hinter mir. 5 Punkte die erst nach 5 Jahren verfallen, wenn keine weiteren dazu kommen, sonst wieder neu 5 Jahre, 1700 Euro zum zahlen.
Radfahrverbot ist doch sogar noch lächerlich.
naja aber mal net übertreiben gel
Nieder mit den Radfahrern, nein im Ernst das ist genauso übertrieben wie die Sache mit den 5 Punkten/5Jahre.
das ist genauso übertrieben wie die Sache mit den 5 Punkten/5Jahre.
Das die 15 Jahre Fahrverbot für den Radfahrer etwas hoch gegriffen sind da stimme ich dir noch zu, aber
was ist daran übertrieben wenn die Punkte, die man durch Straftaten bekommt, erst nach 5 Jahren verfallen?
Ließ auch mal hier:
http://www.ramom.de/rechtsthemen/p…rg-verfall.html
Ich hoffe du kennst den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?
Gut effektiv habe ich die Radfahrerin damals abgeschossen und es war eine Körperverletzung vorgelegen. Und das wird halt anders geahndet, als einfach zu schnell zu fahren. Das das ganze auch wegen dem Fehlverhalten der Radfahrerin zustande kam, macht das ganze für mich persönlich nicht leichter. Aber die Differenzierung von einer einfachen Übertretung und dem wenn etwas schlimmeres passiert, kann ich schon grundsätzlich zustimmen.
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