Anbei ne Frage,
weiss wer ob man mit Gebördelten Radkästen dennnoch nen H kennzeichen bekommen würde? Weil wenn nicht brauch ich mir keine Original Teile mehr dazu kaufen und muss mir nen Originalen kaufen...
Gruß
Anbei ne Frage,
weiss wer ob man mit Gebördelten Radkästen dennnoch nen H kennzeichen bekommen würde? Weil wenn nicht brauch ich mir keine Original Teile mehr dazu kaufen und muss mir nen Originalen kaufen...
Gruß
Ich habe dir deine Frage mal als ein neues Thema im richtigen Bereich erstellt.
Denke einfach mal daran das du deine Frage nicht in irgendein gerade anwesende Thema wirfst.
(was hat die Frage nur im Thema zur KFZ-Steuer zu suchen?)
Ich werde es in Zukunft nicht mehr berichtigen sondern nur noch entsorgen.
Danke
Hm weiss ich nicht genau ist bestimmt von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich,...leichter auf jedemfall mit org. Radkästen.
Aber ich hatte mal nen Kumpel der hatten nen Ford escort 1 aus den 70ern und der hatte nen h Kennzeichen trotz Tieferlegung, Felgen (7x13) und Überrollbügel.
Als ich fragte ob das ein Problem sei sagte er nö wars nicht weil das Tuning Zeitgemäß war....d.h. hätte er 20" Chromfelgen drauf gehabt dann wärs wohl nicht gegangen aber so 13" Alus aus den 70ern und das andere Zeug geht wohl okay.
Ist aber schon paar Jahre her obs heute auch noch so ist weiss ich nicht...
Ruf doch mal bei dem TÜV an wo du die "H" Abnahme durchführen lassen willst, dann weißt du wo dran bist und was er sonst noch für Auflagen hat. Kannst auch bei verschiedenen Tüv Prüfstellen Nachfragen da viel ermessenssache des Prüfers ist.
Das is schon deutschlandweit geregelt. Umbauten müssen bei H-Abnahme mind. 20 Jahre alt sein. Sind die die Umbauten es nicht keine H-Zulassung, oder neue Kanten anschweißen.
Das verhält sich mit allen An und Umbauten so. Ich hab das prozedere schon mal hinter mich gebracht....
Hab auch noch ne Tüv Unterlage bei Bedarf...
Das is schon deutschlandweit geregelt. Umbauten müssen bei H-Abnahme mind. 20 Jahre alt sein. Sind die die Umbauten es nicht keine H-Zulassung, oder neue Kanten anschweißen.
Dann sollten Gebördelten Radkästen doch kein Problem sein oder? Kann ja auch gleich beim Neuwagen gemacht worden sein.
Kann man nicht direkt nachvollziehen, meistens geht sowas aber mit ner Rad/Reifenkombi einher...
Muß für ein H Zennzeichen die originalität nicht bei 80 liegen? Hab ich jedenfalls mal gehört.
Was bei 80? Baujahr? km/h? %?
Dunlop2000 meint sicher das bei einem H Kennzeichen 80% vom Originalzustand vorhanden sein müssen.
Ich denke mal das mit nem H Kennzeichen ist wie beim TÜV, wenn wer wen kennt wird sicher immer ein Auge zu gedrückt.
Bei einer H Zulassung geht es um originalität!!! Was haben denn gebördelte Radläufe damit zu tun?? Ist doch dann immer noch Original nur das eben die Kante umgelegt ist. Solange wie da nichts angeschweißt oder verbreitert ist was es damals nicht gab ist das völlig egal.
JA, genau, hab der Prozentzeichen vergessen^^
Bei einer H Zulassung geht es um originalität!!! Was haben denn gebördelte Radläufe damit zu tun?? Ist doch dann immer noch Original nur das eben die Kante umgelegt ist. Solange wie da nichts angeschweißt oder verbreitert ist was es damals nicht gab ist das völlig egal.
Meinste nich das sich das nen bisschen widerspricht?!
Warum man baut da ja nichts an oder ab,man verändert nur eine Form die keiner sieht wenn das Auto auf der Str steht
Und was sollte sich da wiedersprechen????
Also für mich is das nen Unterschied, und damit widerspricht sich eine abgeänderte Karosse von der Originalform...
Das ist für die H-Zulassung aber nicht relevant
Hast du schon eine machen lassen?
In der Werkstatt wo ich gearbeitet habe haben wir Oldtimer restauriert und auch auf H-Zulassungen vorbereitet..
Aha und bei euch wäre es also kein Problem gewesen?
Hab mir nen Ascona A fertig gemacht, und da gab es nen netten Fragebogen und solche Dinge waren und sind meiner Meinung auch ein absolutes No Go.
Warum sollte eine veränderte Karosse (ob sichtbar oder unsichtbar) nen H bekommen, wenn man sie nicht mal tieferlegen darf. (was auf jeden Fall wieder rückrüstbar wäre)
(Die 20 Jahre Regelung mal ausgenommen?)
Wenn es zu der zeit wo das Auto gebaut wurde ein Sportfahrwerk gab darfst du das auch verbauen,muss dann eben nur das sein was es damals auch schon gab und kein anderes und kein nachbau der genauso aussieht..Aber es ist wie bei jedem Tüv auch immer auslegungssache..
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