Hi
mein Freund hat gestern ein Auto verkauft.
Heute ruft der Käufer an und meint, das Auto hätte nach 100 km einen Motorschaden.
Bisher waren bei dem Auto keine Mängel.
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Vielen Dank und Grüße
Marie
Hi
mein Freund hat gestern ein Auto verkauft.
Heute ruft der Käufer an und meint, das Auto hätte nach 100 km einen Motorschaden.
Bisher waren bei dem Auto keine Mängel.
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Vielen Dank und Grüße
Marie
Hi.
Das Gleiche hatte ich auch mal.
In meinem Vertrag stand drin dass ich keine Garantie gebe und eine Rücknahme ausgeschlossen ist.
Der Typ ging damals sogar vor gericht.
Urteil: Pech für den Käufer.
Ohne Kaufvertrag sieht es schun anders aus.
Dann schreib doch mal etwas zu dem Fahrzeug, dem Kaufvertrag und was genau beim Motor kaputt gegangen ist.
Da gibts so viele Möglichkeiten zu antworten.
Gruß Manuel
Also... hab mittlerweile etwas genauere Infos!
Beide, Käufer und Verkäufer, haben ein Gewerbe!
Es gibt einen Vertrag, dort steht aber nichts von Gewährleistung oder von Gewährleistungsausschluß...!
Reicht das?
Schreib doch mal bitte den genauen Sachverhalt, sonst wirds schwierig dazu Stellung zu nehmen.. Grundsätzlich: Wenn du Rechtsschutz hast, dann frag besser nen Anwalt!
War es nicht so das wenn 2 Gewerbetreibende miteinander gebrauchte dinge handeln, dann gibts es kein Rückgaberecht, bzw Garantie? Mir war iwie so..
Hilft das weiter?
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…erid=sachmangel
Schwierig kann jetzt so direkt auch nix finden...
Evtl. mal Anwalt, ADAC, Versicherung o.Ä. kontaktieren
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