Antriebswelle und Kat kaputt !

  • He Leute,

    wurde gestern leider von der Bullerei abgefangen und jetzt darf ich
    bei der Landesregierung vorfahren (in Österreich ist das so) und da wird
    eine technische überprüfung gemacht.

    Grund dafür ist dass ich meinen Rado leider immer noch nicht typisieren haben
    lasse ! :face_with_rolling_eyes:

    Doch vorher muss ich ihn jetzt technisch in Ordnung bringen.

    *Meine rechte Antriebswelle klackert. Passt da die vom G ?
    (Is leichter zu bekommen)

    *Mein Kat ist kaputt und er hängt viel zu tief. Gibts da eventuell einen schlankeren von einem anderen Modell der auch passt ?

    *Meine Kopfdichtung ist nicht mehr ganz dicht. Muss die auch gewechselt werden ?

    Hab nen 93er 16v.

    Thx Peda

    Wenn ned geht dann geht ned aber wenn geht dann geht wie s_a_u :ablach:

  • Also zu der Kopfdichtung, unser TÜV hat bei der Hauptuntersuchung auch nichts auszusetzen wenn die am kaputt gehen ist, der kümmert sich ja nur um die Verkehrssicherheit des Autos.

    Wie das natürlich bei euch aussieht ...?

    • Offizieller Beitrag

    *Meine rechte Antriebswelle klackert. Passt da die vom G ?
    (Is leichter zu bekommen)

    Suchfunktion benutzen !!
    Dann hättest du u.a. dieses gefunden:

    http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=100416


    *Mein Kat ist kaputt und er hängt viel zu tief. Gibts da eventuell einen schlankeren von einem anderen Modell der auch passt ?

    Suchfunktion benutzen !!
    Dann wüsstest du das der Metallkat schmaler ist.


    *Meine Kopfdichtung ist nicht mehr ganz dicht. Muss die auch gewechselt werden ?

    Na sicher muß die dann gewechselt werden.


    Und nochetwas solltest du dir mal durch den Kopf gehen lassen:


    wurde gestern leider von der Bullerei abgefangen und jetzt darf ich...Grund dafür ist dass ich meinen Rado leider immer noch nicht typisieren haben
    lasse !

    Dazu sei gesagt:

    Zitat

    Hinweis: Erst durch die Ausstellung des Typenscheines oder einer Einzelgenehmigung oder mit der Bestätigung für die Zulassung ist der Inhaber oder die Inhaberin befugt, das Kfz oder den Anhänger in Betrieb zu nehmen.


    Quelle:http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061600.html

    Was wäre denn wohl gewesen wenn du so (ohne Zulassung) jemanden angefahren hättest?

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