Illegal montierte Sachen am Auto, wer bekommt die Schuld?

  • Hallo Leute,

    mich würde mal interessieren, wer auf den Sack bekommt, wenn illegale Sachen am Auto zu finden sind.
    z.B. Mein Corrado läuft komplett über meinen Vater (steht auch im Fahrzeugschein) und ich würde jetzt die Rückleuchten rot lasieren.
    Ich fahre mit dem Corrado, die Rennleitung hält mich an und sagt mir das mit den Rückleuchten, dass die illegal sind. Wenn ich so tun würde als wüsste ich nicht, dass das illegal ist und ich sie auch nicht angebaut habe, würde dann mein Vater die Strafe bekommen?

    Das ist jetzt nur eine Frage, ich weiß nicht ob ich das machen werde. Eher nicht, aber mich würde es interessieren wie das dann läuft.

    Gruß
    Manuel

    94er Passat Variant in schwarz Metallic
    95er Corrado VR6-Turbo 4Motion mit MQ500 in sherry pearl effect:verliebt:

  • Im Prinzip bist auch als Fahrer dazu verpflichtet zu prüfen ob du mit einem legalen auto unterwegs bist. Genauso ist es das da auch alles heile ist usw...
    So kenne ich das jedenfalls.

    andreas

  • Ja genau, wenn du Pech hast bekommt Fahrer und Halter eine Anzeige, wobei man aber eine mit Anwalt weg bekommt, wenn man nachweislich das Fahrzeug immer bewegt.

    Lache mit der Welt :biggrin: und die Welt lacht mit dir.
    Corrado G60 + BMW 323 ti = fahren in der schönsten Form!
    Mein G60

  • hatte damals an meinem Mondeo lasierte RüLis und meine Freundin ist damit gefahren. angemeldet war der Wagen auf meine Ma. Die Grünen haben sie gecasht und sie bakam nen Punkt und meine Ma auch. Also du als Farher bist dafür zuständig und der Halter auch.

  • Joa, kann das nochmal bestätigen, habs schwarz auf weiß hier..
    Sowohl Mutter als Halter und ich als Fahrer haben sie drüber bekommen, für lasierte Leuchten.
    Meine Mutter ist dann aus der Sache rausgekommen, nach einigem hin und her als wir denen klar machen konnten, dass meine Mutter rein aus versicherungstechnischen Gründen Halter des Fahrzeugs ist.

  • wenn du die richtigen grünen erwischt, schreiben sie nur eine anzeige, an den fahrer (der offensichtlich immer mit dem wagen unterwegs ist).
    rein rechtlich können aber beide belangt werden.

    kostet übrigens im normalfall 3 punkte und 80eu

  • I.R.d. Verkehrskontrolle, also amtlich gesprochen i.R.d. "Gefahrenabwehr" sowie der anschl.
    Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird zunächst mal der unmittelbare "Störer"
    zur Verantwortung gezogen. Das ist (sofern der Halter nicht an Bord ist)
    IMMER der Fahrer. Wie sollte die Polizei denn auch anders effizient ihre Arbeit verrichten?

  • keine 80€ sondern 50€
    TBNr:803600
    Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
    Verstoßtyp: B
    Punkte: 3
    Bußgeld: 50,00 €
    § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat

    Darunter steht dann auch gleich die Ahndung für den Halter des Fahrzeuges, dabei muß man beachten das derjenige Halter ist, der das Fahrzeug so benutzt als wenn es sein Eigentum wäre. Was in der Zulassungsbescheinung steht läßt nur auf eine Haltereigenschaft vermuten.

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