- Offizieller Beitrag
Ein defektes Nebelscheinwerfer-Glas ist ein geringer Mangel und kein erheblicher Mangel woraufhin die Plakette verweigert werden kann.
Da muß also noch etwas anderes gewesen sein ausser dem Nebler-Glas.
Ein defektes Nebelscheinwerfer-Glas ist ein geringer Mangel und kein erheblicher Mangel woraufhin die Plakette verweigert werden kann.
Da muß also noch etwas anderes gewesen sein ausser dem Nebler-Glas.
Bei meinem 2.0 war ein riss im Nebler und der hat ohne Probleme Tüv gekriegt, war alt als geringerfügiger Mangel eingetragen und fertig.Kommt anscheinend wirklich auf den Tüv Prüfer an.
Manchmal summieren sich halt einige geringe Mängel...haste dann 2 oder 3 davon, bekommst dann evtl. schon keine Plakette.
Beispiel beim ex-golf meiner mutter:
- Pedalgummi Bremspedal verschlissen
- Sprung im Blinkerglas, Feuchtigkeit, Blinker funktionierte aber
- Scheibenwischgummi Heckwischer verschlissen
- eine der beiden Kennzeichenbirnen defekt
...keine Plakette
naja der Nebler war wohl wirklich nicht das einzige..
aber bei einem Corrado 92er mit 216 t km findet man wenn man sucht bestimmt immer etwas...
ich glaub in dem Fall waren es auch noch die Heckleuchten die lasiert sind..
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