Keine Fahrzeugpapiere - was tun?

  • ich hätte jetzt nen bulli gefunden, der so ziemlich genau dem entspricht was ich mir vorgestellt habe. liegt auch preislich in der guten kategorie, also ideal zum wieder herrichten.
    er ist ca. bj 1975, und aufgrund längerer standzeit gibts die papiere nicht mehr.

    WENN ich mir den jetzt kaufen WÜRDE, was würde auf mich zukommen, um einen neuen Schein zu bekommen?

    geht das überhaupt? weil habe bei mir auf der stva infopage nur die Fälle "Fahrzeugschein ODER fahrzeugbrief verloren" gefunden...

    hat da evtl jemand ne info für mich?

    wäre echt nett, nicht dass ich mir da was anhäng was nicht möglich ist

  • Du kannst mit Fahrgestellnummer und dem Kaufvertrag beweisen, dass Du der rechtmässige Besitzer bist und die Neuerteilung des Briefes beantragen.

    Jedoch sollte in dem Kaufvertrag stehen, dass der Vorbesitzer den Brief verbummelt hat.
    Von diesem können die Behörden dann auch eine eidesstattliche Versicherung anfordern, dass er den Brief verloren hat.

    Habe genau dieses Spiel ´99 mit einem Käfer gehabt, war aber kein Problem.

  • Du kannst mit Fahrgestellnummer und dem Kaufvertrag beweisen, dass Du der rechtmässige Besitzer bist und die Neuerteilung des Briefes beantragen.

    Wenn er allerdings geklaut wäre, würde das nichts bringen - Auto wieder weg, und die Kohle bist Du eh schon los. Evtl. kannst Du vorab mit der Fahrgestellnummer irgendwo anfragen, ob es mit den Eingentumsverhältnissen "Probleme" gibt.

    Grüße

    Toby

  • mist, alles gelöscht, also nochmal:

    weisst du noch was das in etwa "extra" gekostet hat? dann weiss ich wie weit ich ihn noch drücken kann...

    bist du dir da auch ganz sicher dass das so einfach ist? beim stva steht irgend was von persönlichem erscheinen usw.

    ich kann mir ja schliesslich auch von person xyz im kaufvertrag bestätigen lassen dass der brief verbummelt ist, obwohl der wagen geklaut ist :kopfkrat:

    der verkäufer behauptet, absolut sicher beweisen zu können dass es sein wagen ist. hab mir den wagen noch nicht angeschaut, wollte das vorher klären.
    ich meine, dass bei so ner alten karre der brief mal weg sein kann ist ja jetzt nicht sooo abwegig...

    die frage ist, was sagt das amt der paragraphenreiter dazu? erfahrungsgemäss ist denen nämlich alles absolut schnuppe, wenn irgendwas nicht in deren muster passt...

  • Ist so einfach, hatte gleiches spiel mit nem Golf 1, der letze halter (!) muss im kaufvertrag schreiben das der Brief verloren ist! Wenn der verkäufer nicht der letzte halter ist wird es aufwendig!


    Gruß Michi

    Neue Kilometerhure 92er 2.0 16V mit 302000km and still running :super:
    Original 91er G60

  • Ist wirklich kein Problem, wenn der letzte Halter die Papiere verloren hat.
    Wichtig ist, dass:
    - Name, Anschrift und Passnr. des Eigentümers (Verkäufers)
    - Fahrgestellnr., Typ usw.
    - Datum, Ort, Unterschrift

    im Kaufvertrag stehen.

    Damit es beim Amt auch klappt am besten eine eigenständige Versicherung des bisherigen Eigentümers, dass die Papiere nicht auffindbar sind- auch bei dieser müssen die Urkundenmerkmale erfüllt sein (s.o.)

    Edit: Dies kann natürlich auch gleich im Kaufvertrag stehen.

  • Du kannst ja mit der Fahrgestellnummer mal zur Polizei gehen und anfragen ob die Karre als gestohlen gemeldet ist. Wenn nicht geben sie dir vielleicht noch den letzten Halter dazu und vergleichst das. Wenn das ok ist dann geh wie oben beschrieben vor und du solltest dann deine Papiere ohne große Schwierigkeiten bekommen.

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