Was du sagst ist nicht ganz richtig.
Dem Besitzer liegt ein Mängelbericht vor, ist der TÜV abgelaufen, so muss er das Auto abmelden, wenn er die Mängel nicht behoben hat.
In der Regel gilt, Anzeigen wegen abgelaufenem TÜV kommen erst nach ca. 1 Monat zur Anzeige!
Auch wenn dem Besitzer ein TÜV-Bericht vorliegt, muss er dann um die Mängel zu beheben entweder -> 5 Tages Kennzeichen besorgen, oder seine Versicherung um eine Doppelkarte beten ... die ihm eine Fahrt zum TÜV / Werkstatt "erlaubt".
Hab doch das Prozedere selber mit meinem alten Auto gehabt, nach Getriebeschaden und anderen diversen Mängeln.
ja klar , er hat 4 wochen zeit aber er hat doch angeblich eine doppelkarte oder hab ich da was flasch gelesen?