Beiträge von Corradoman
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Deine Frage steht ja schon in #168
Was wird angezeigt?
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Was meinst mit LSVLSV = Leerlaufstabilisierungsventil
gängige Abkürzung für das:
Ventil für Leerlaufstabilisierung (N71) -
Allerdings ist es nicht grundsätzlich so, dass die Bremse beim Aufleuchten der ABS Lampe, hart wird. Das wäre ja fatal.
Hart wird das Pedal nur dann, wenn die Pumpe ausfällt.Stimmt natürlich.
War bei mir auch so gemeint, ist nur leider falsch rübergekommen. -
War mal 535837446
Ist 2005 ersatzlos entfallen. -
Demnach meinst du die Fensterführung?
Position 27? -
Nachdem ich versucht hatte, die neue Einheit
mit der getauschten lauffähigen
Pumpe in Betrieb zu nehmen, bemerkte ich, das diese
zwar sauber und gut lief, aber keinen Druck aufgebaut hat.
Folglich muss da wohl Luft im Saugschlauch oder
ähnliches sein....Kennt jemand einen Trick um das zu meistern ?
Mir fällt da spontan "Bremse entlüften" ein.
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Ja richtig, wenn man jetzt z.B. eine 20ml-Vergleichsmessung der Einspritzmenge macht und meinetwegen die Abweichung der Ventile, inkl. Vergleichsmessung mit getauschten Düsen, über max. 2ml liegt ist entweder die Düse oder der Mengenteiler defekt.
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Könnte ich mir gut vorstellen das ein verstellter Mengenteiler die Ursache deines Fehlers war.
Mögliche Ursachen der Fehlermeldung ist ja (s.o.):
ZitatEinspritzventil(e) undicht -> Einspritzventile prüfen (Vergleichsmessung der Einspritzmenge)
Kaltstartventil (N17) undicht -> Kaltstartventil prüfen
Leerlaufeinstellung nicht i.O. -> Leerlaufeinstellung prüfen
Der Mengenteiler regelt ja im Zusammenspiel mit dem Luftmengenmesser und dem Membrandruckregler die Spritmenge zur Luftmenge.
- Unterschreitung des geforderten Systemdrucks bedingt eine Überfettung des Kraftstoff-Luftgemisches
- Überschreitung des geforderten Systemdrucks bedingt eine starke Abmagerung des Kraftstoff-LuftgemischesWenn dies verstellt ist und die Einspritzmenge nicht passt, kommt die Fehlermeldung schon ganz gut hin das die Einspritzventile evtl. undicht sind, die Einspritzventile (Vergleichsmessung) gemacht werden soll.
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Pumpe is raus. Man ist das ein scheiß.
Hab die Pumpe geöffnet. Das Pumpenrad dreht problemlos, aber die Welle vom E-Motor ist dermaßen fest.
Versuche doch diese gangbar zu machen.
Jetzt die große Frage, woher ne neue
Bei VW entfallen, zu bekommen wohl über Classic Parts.
Neupreis war zuletzt 1150€.
Siehe auch:
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=129401
und wie klappt der Einbau. Das ist alles dermaßen eng...
Genauso wie der Ausbau, nur andersrum.Wie oben im Link, besorge dir eine komplette Einheit ohne EDS und fertig.
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Was haben die Klicks mit Antworten zu tun?
Nur weil jemand ein Thema ließt heißt das noch lange nicht das er auch gleich eine Antwort auf die gestellte Frage haben MUSS.Gib doch mal bei Google "G Lader Sound" ein da hast du auch das "summen" vom G-Lader bei.
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Ich fürchte deine Pumpe ist hin.
Die Pumpe hat doch nur 2 Anschlüsse, braun und rot/schwarz.
Braun geht direkt zum Minuspol der Batterie und rot/schwarz kommt über das Relais direkt vom Pluspol der Batterie.Edit:
Vielleicht ist die Pumpe fest durch die Standzeit. -
Nun, das die Pumpe nicht läuft das hattest du vorher noch nicht erwähnt.
Schau erstmal nach den Relais und der Sicherung 54.
Die Sicherung ist oben bei den Relais:
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=86621
Pumpe mal direkt mit 12V ansteuern und schauen ob sie überhaupt heile ist.Die Fehlermeldungen sind von den Drehzahlfühlern, hast du sie kontrolliert oder warum bist du so sicher das die Fehlermeldung irrelevant ist?
Nur weil die Pumpe nicht läuft kommen ja nicht die Fehler der Drehzahlfühler.
Besser also kontrollieren.Entweder Sicherung oder die Pumpe selbst.
Hier auch mal reinschauen:
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=145139
(suche ruhig mal ABS-Themen wo der User "Johnny Flash" geschrieben hat. Der hat schon so manche ausführliche Erklärung geschrieben.) -
Das Pedal ist ja nicht schlagartig hart denn dafür hast du den Druckbehälter.
Erst nach mehrmaligen bremsen wird es härter.
Der ABS-Ausfall kündigt sich ja früh genug an indem die ABS-Lampe angeht.
Man muß halt wissen das bald das Bremspedal härter wird, das bremsen aber dennoch weiterhin funktioniert.
(steht, glaube ich, auch in der Bedienungsanleitung drin)Also heftig ist da garnichts.
Ist auch bei einem funktionierendem System so:
Bei laufendem Motor mehrmals im Stand die Bremse treten und dein Druckspeicher ist leer und das Pedal wird hart. Die ABS-Lampe geht an, die ABS-Pumpe fängt an und baut Druck auf -> das Pedal wird wieder weich. -
Diese Fehler sind Drehzahlfühler-Fehler.
1233 = vorne links
1243 = hinten rechts
1311 = hinten linksNach langer Standzeit können die schon mal verdrecken.
Das System erkennt die Fehler -> schaltet das ABS ab -> dein Druckspeicher wird nicht mehr nachgefüllt = kein Druck -> hartes Bremspedal.Mach die Drehzahlfühler sauber, miß sie mit einem Multimeter nach ob sie heile sind, ggfs ersetzen und fertig.
Die beiden Relais (78/79) sind noch viel höher, im Prinzip hinter dem Tacho.
lesenswert:
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=137154 -
Zitat
Beweislastumkehr gilt immer
Die Beweiserleichterung des § 476 BGB gilt beim Verkauf eines Händlers an Privat unabhängig davon, ob ein Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs erkennbar war oder nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin in einem Urteil vom Mai 2013 betont (KG-Az.: 25 U 49/12).
Der Sachverhalt: Der Kläger kaufte bei der Beklagten einen Alfa Romeo 159. Nach etwa zwei Monaten wies das Fahrzeug Quietschgeräusche beim Bremsen auf. Der Käufer wollte daraufhin, vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Parteien stritten, ob die so genannte Beweislastumkehr des § 476 BGB auf den geschlossenen Kaufvertrag Anwendung finden konnte.
Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine solche Vermutungswirkung vorliegend erfüllt sind: Es handele sich bei dem Verkauf des Fahrzeugs um einen Verbrauchsgüterkauf. Der Käufer sei Angestellter und als Privatperson aufgetreten. Er habe das Fahrzeug gerade nicht zu gewerblichen Zwecken nutzen wollen. Schließlich sei auch die zeitliche Vermutungswirkung begründet, weil die Quietschgeräusche innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs auftraten. Die Vermutungswirkung des § 476 BGB sei vorliegend auch nicht ausgeschlossen, weil die quietschenden Bremsen zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorgelegen hatten.
Damit greife die Vermutungswirkung des § 476 BGB. Sie solle dem Verbraucher bei einem versteckten Mangel zu Gute kommen, so das Gericht. Es sei somit unerheblich , dass dieser Mangel bei Übergabe nicht erkennbar war. Weil auch die übrigen Rücktrittsvoraussetzungen gegeben waren, konnte der Kläger vom Beklagten die Rückzahlung des Kaufpreises und die Rücknahme des Fahrzeugs verlangen. (Gregor Kerschbaumer)
Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/beweislastumke…er-1376156.html
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Zitat
Es ist der Alptraum eines jeden Autofahrers: Ein Falschfahrer kommt einem entgegen. Franz Reischl aus Neukirchen vorm Wald hat ein Gerät erfunden, das Geisterfahrer stoppt, bevor es kracht. "Ich behaupte, dass sich diese Katastrophen mit relativ einfachen Mitteln zu 100 Prozent verhindern lassen", sagt Franz Reischl. Während Politiker, Sicherheitsbehörden und Verkehrsexperten seit Jahren vergebens nach wirksamen Lösungen suchen, glaubt der Rentner, die Lösung gefunden zu haben. Seit etwa einem halben Jahr ist er Inhaber eines Patents für das Geisterfahrerverhinderungsgerät (GVG).
Fahrer schon bei der Auffahrt stoppen
Dabei handelt es sich um ein kleines, elektronisches Gerät – ähnlich einem Navigationsgerät ohne Bildschirm – das fest im Fahrzeug verbaut ist. Dank GPS-Ortung weiß das Gerät jederzeit, wo sich das Auto befindet und in welche Richtung es sich bewegt. Noch zuverlässiger würde das Gerät mit dem europäischen Satellitennavigationssystem Galileo, das bis Anfang 2015 in Betrieb gehen soll.Erkennt das GVG eine Falschfahrt, läuft immer das gleiche Prozedere ab: Über die Zündung legt das Gerät zunächst den Motor lahm, den der Fahrer dann auch nicht wieder starten kann. Gleichzeitig werden Warnblinkanlage und Lichthupe aktiviert. Per Funk werden ohne Zeitverzögerung die nächste Polizeidienststelle, die zuständige Autobahnmeisterei und der Rundfunk informiert. Alle Stellen erhalten die genau Position des blockierten Fahrzeugs.
Will ein Fahrzeug über eine Ausfahrt auf die Autobahn fahren, soll diese Strecke bereits ausreichen, um den Fehler zu erkennen. Das Auto wird noch in der Ausfahrt gestoppt. Ähnlich verhält es sich, wenn ein Fahrer einen Parkplatz oder eine Rastanlage am falschen Ende verlassen will.
Selbst die unberechenbare Gruppe der Selbstmörder habe so keine Chance, zur Gefahr zu werden, denn deaktivieren können das GVG nur Polizei und Autobahnmeistereien, erklärt ReischlNun wünscht er sich, dass seine Idee Realität wird. Mit Verkehrsstaatssekretär Andreas Scheuer, dem Chef der Regensburger Autobahndirektion und dem ADAC hat er das Gerät bereits besprochen.
Quelle: http://www.pnp.de/mobile/ich_kan…ntiert_1385410/
Auch wenn viele wieder wegen "Datenschutz" oder "gläserner Autofahrer" Bedenken hätte, ich persönlich finde das der Schutz vor Geisterfahrern/Geisterfahrten da um einiges wichtiger ist damit solche Meldungen der Vergangenheit angehören.
Natürlich hat auch dieses System seine Vor- und Nachteile (Baustellen mit geänderter Fahrbahnführung ect.) aber immer noch besser sich Gedanken darüber zu machen als die Hände in den Schoß zu legen und abzuwarten bis "irgendjemand" die "Lösung" hat und weiter von tödliche Unfälle lesen zu müssen oder gar selbst Betroffener zu werden.
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Zitat
Bundesfinanzhof urteilt
Tierarzt darf Ferrari nicht als Betriebsfahrzeug absetzenEin Tierarztes wollte die Kosten für einen geleasten Sportwagen als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer abziehen. Der Bundesfinanzhof stellte sich quer. Ein gewissenhafter Unternehmer leiste sich so etwas nicht, urteilte der BFH.
Ein Ferrari Spider mit 400 PS gilt so manchem zwar als repräsentativer Schlitten. Für einen Tierarzt mit Kleintierpraxis ist solch ein Sportwagen allerdings kein angemessenes und deshalb von der Steuer absetzbares Betriebsfahrzeug, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich ein „ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer“ solch einen Repräsentationsaufwand unter Abwägung der Kosten und Vorteile nicht leisten würde. (Az. VIII R 20/12)
Damit scheiterte die Klage eines Tierarztes, der bei Jahresumsätzen von rund 800.000 Euro die Kosten für den geleasten Sportwagen als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer abziehen wollte. Nach Auffassung der Richter ist die Forderung des Tierarztes auch deshalb unzulässig, weil er den Ferrari in drei Jahren nur an 20 Tagen betrieblich genutzt hatte. -
Den kompletten Klappenschloßzug 536823531 gibt es nicht mehr?
Dort mal anfragen ob er lieferbar ist:
http://www.original-teile-shop.de/a/vw-audi-seat…-klappenzug.htm -
Hier noch ein ausführlicheres:
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=91574