Nimm ein H&R Gewinde. Damit bist du wegen deinem Hängearsch
auf der sicheren Seite. Wegen deinem Prüfer solltest du dir dann zumindest beim normalen H&R Monotube Gewinde keine Sorgen wegen H-Zulassung haben.
(Beim Clubsport-Gewinde und dem in Edelstahl mit 2 Rohrdämpfer ist das Gutachten zu neu. Aber bei den "normalen 1 Rohrgewindefahrwerken von H&R sind die Gutachten von 91/95/98 beim Gutachten für das Gewinde abgestimmt für Golf/Jetta 19E, Corrado, Golf 3 Vento, und Toledo.
Es gibt auch eines extra nur für den Corrado abgestimmt. Bei diesem ist das Gutachten von 90/96.
Dann gibt es noch ein Gutachten für das Plusfahrwerk (VR6) Gutachten von 91/95/98.
Immer im Gutachen des in Frage kommenden Herstellers schauen, wann das Gutachten erstellt wurde.
Bei H&R unter Punkt 3 im Teilegutachten: Datum der Prüfung Kalenderwoche und Jahr. Warum in den Gutachten mehrere Jahre angegeben werden, weiss ich nicht. Ich tippe mal auf eine laufende Qualitätsprüfung oder zur Gutachtenerweiterung.
Aber beim H&R Monotube Gewinde bist du immer in der 10 Jahresfrist für die H-Zulassung, was in den ersten 10 Jahren ab der Zulassung des Fahrzeugs möglich war.
Ich hatte mal extra bei H&R in der Technik angerufen. Die sind dort sehr kompetent
. War ein sehr netter Kontakt.
Wollte eigentlich nur ein paar Auskünfte über Vor/Nachteile über das Monotube- und das Edelstahlgewinde.
Ich habe grade in meinem Alltagswagen (Golf2) ein Billstein Gewinde drin. Dies ist seit 2015 verbaut, und schon so rostig, dass man glaubt, die Dämpfer wären so alt wie die orginalen, jetzt bald 30 Jahre alten Radlagergehäuse.
Der Techniker von H&R sagte gleich, falls ich mir Gedanken über eine H-Zulassung mache, sollte ich das Monotube nehmen. Ich hatte das Wort H-Zulassung noch gar nicht erwähnt. Das wäre meine 2. Frage geworden.
Er konnte wohl Gedanken lesen.
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Also am besten immer das Datum der Gutachtenerstellung herausfinden. Im Zweifel beim in Frage kommenden Hersteller nachfragen.
So ist man bei der H-Zulassung auf der sicheren Seite und hat beim Gutachter unwiederlegbare Fakten. Viel besser als der Ermessenspielraum des Gutachters. Dann kriegt er auch nicht so leicht Bauchschmerzen, wenn er seinen Ermessensspielraum wegen anderen Änderungen vielleicht noch ausreizen muss.
Ich bin schon gespannt was der Gutachter zum Doppel-Din-Radio in meinem Golf 2 sagen würde. Da müsste er den Ermessensspielraum ziemlich weit ausreizen. Ein modernes Radio dient auch der Sicherheit:).
Im Corrado könnte man mit der China-Doppel-Din-Blende aus dem Jetta 2 ein gutes Argument ausspielen, ist ja ein Orginal VW Teil.
Corradositze und Rücksitzbank im Golf 2 ist doch zeitgenössisches Tuning, oder?
Ich glaub, der Prüfer wird mich hassen. Aber mit ein paar halbwegs guten Argumenten, könnte er die H-Zulassung mit etwas ausgereizten Ermessensspielraum noch durchkriegen. Ich wäre auch zu ein paar Rückrüstungen / Zugeständnissen bereit. Aber das Radio muss bleiben.
Kfz-Steuer würde ich bei einer H-Zulassung sogar mehr zahlen. Mal schauen, aber eine H-Zulassung ist halt eine H-Zulassung.