Die Diskussion hat immer ein FÜR und WIDER aber ich denke auch, dass ein grundsätzliche Überprüfung der Fahrtüchtigkeit ab Eintritt Rentenalter schon sinnvoll wäre (Renter-TÜV alle 2 Jahre).
Natürlich muss die Tauglichkeit der Fahrzeugführer selbst bezahlen (z.B. zwei Fahrstunden in einer Fahrschule + mindestens Sehtest) er will ja schließlich weiter mobil bleiben. Wenn ich BUS und BAHN fahren will/muss, dann muss ich als Rentner dafür auch bezahlen.
Auf der anderen Seite gebe ich Canaris auch Recht, auch die Fahranfänger müssen ihren Beitrag leisten. Denkbar wäre z.B. eine einmalige, verpflichtende Teilnahme an einem Verkehrssicherheitstraining, mit Erwerb der Fahrerlaubnis in einem Zeitraum von 3 Jahren nach Erwerb.