Unentbehrlich ist man glaube ich nur dann, wenn der Betrieb glaubhaft versichern kann warum er ausgerechnet auf dich nicht verzichten kann.
Ich würde es einfach mal versuchen, dass dein Arbeitgeber so etwas für dich unterschreibt, da du aber befristet angestellt bist und der Arbeitgeber somit schon fast bei einer UNterschrift zugeben würde, dass er dich so dringend brauch, würde das ja ein Freifahrtschein sein für einen unbefristet Vertrag bei dir (glaube nicht, dass die so etwas unterschreiben)
Bei einem Studium ist es glaube ich so, dass es nicht wie eine Ausbildung als Rückstellungsgrund zählt.
Deine Chance liegt in meinen Augen darin, eine RÜckstellung für ein Jahr zu beantragen da du die Chance auf einen unbefristeten Arbeitsvtrag hast.
Alles andere würde ich dann machen, solltest du wirklich einen unbefristeten Arbeitsvetrag haben, dann kannst du dich mit deinem Chef zusammensetzen und ihm alles schildern und da unterschreibt er dir, so denke ich, eher so einen Unabkömmlichkeitsantrag.