Lasst ihr euch auch die Fußmatten eintragen ?
Die STVZO sagt in §35a nichts über die Prüf- bzw. Eintragungspflicht und dazugehörigen Kennzeichnungen aus.
Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass das Fahrzeug – auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems – sicher geführt werden kann.
Für Vollschalen bedeutet das, das ein Vierpunktgurt verbaut werden muß weil der werkseitig verbaute Dreipunktgurt durch die hohen Kanten des Sitzes nicht sauber angelegt werden kann.
Auf jeden Fall Gurte mit Rolle verwenden, der Prüfer könnte dazu auffordern sich aus dem Sitz vor zu lehnen zur Kontrolle der Rundumsicht. Das funzt dann ohne Rolle nicht.
Das der Sitz auf einer vernünftigen Konsole (am besten selber Hersteller passend für´s Fahrzeug weils dann ja sauber zusammen passt) verbaut wird versteht sich wohl von selbst.
Möglich wäre das der Prüfer die Einstellbarkeit des Sitzes überprüft also vor und zurück, Lehnenverstellung und eventuell auch hoch und runter. Also Konsolen mit Höhenverstellung bestellen.
Wenn die hinteren Sitze erhalten bleiben sollen muß die Konsole auch klappbar sein, ansonsten muß auf 2-Sitzer umgetragen werden.
Eine Sattlerei hier in der Nähe näht und bezieht Sitze für Wiechers.
Diese Sitze haben keinerlei Kennzeichnung und auf den Konsolen steht lediglich Hersteller und für welches Modell sie gedacht sind.
Ich hatte in meinem 16V Scirocco seiner Zeit Vollschalen vom Modell 301 und mein Prüfer hatte aus den oben genannten Punkten kein Problem mit den Hockern.
Er selbst war es der das so auch ausgeführt hat und der macht garantiert keine Gefälligkeitseintragungen !