Immer vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen!
sry, aber das ist das duemmste was man machen kann. vom zeugnisverweigerungsrecht kann man nur gebrauch machen, wenn man sicher selber nicht belasten will. die automatische schlussfolgerung sind dann bei der behoerde natuerlich enge verwandte.
nun folgt logischerweise ein bildabgleich mit der einwohnermeldebehoerde zu allen im gleichen hasuhalt gemeldeten personen.
-> so kommen sie (ausser das bild ist zu schlecht, 0,0001% chance ^^) auf den sohn.
da er schon einen zbb bekommen hat, denke ich das auch ohne sein zutun demnaechst ein bgb auf seinen namen einflattern wird.
am besten haette die mutter den wisch erstma in die ablage rund verfrachtet...
Also, in der Fahrschule hab ich gelernt, dass man das einfach erstmal leugnen soll und seinen Bruder als den Täter hinstellen soll.
Grüße MaxXx
der bruder muss sich auf jeden fall selber angeben! wenn er von bruder , mutter etc. angeben wird, und es wird anhand des bildabgleichs doch der andere sohn identifiziert, hat man sich naemlich vom owi katalog ins stgb hochgearbeitet, von wegen flasche beschuldigung!
das wichtigste ist das innerhalb von 3 monaten + 14 tage postwege kein bgb auf den namen des tatsaechlichen taeters ins haus flattern darf. z.b. gibt die mutter erst an sie ist gefahren, nach 13 tagen widerruft sie ihre aussage und der andere sohn gibt sich selber als taeter an. dieser muss dann auch wieder widerrufen etc.
sry @ mods: 5 min waren rum.