tekkno: Ich weiß, daß das paßt, habe ich ja beim TFSI auch so gemacht und der fährt ja....
Habe gerade das Fahrzeug von einem anderen Kollegen da und der will definitiv nicht auf Plusachse umbauen...
Naja..., mal sehen, was mir da noch einfällt.
tekkno: Ich weiß, daß das paßt, habe ich ja beim TFSI auch so gemacht und der fährt ja....
Habe gerade das Fahrzeug von einem anderen Kollegen da und der will definitiv nicht auf Plusachse umbauen...
Naja..., mal sehen, was mir da noch einfällt.
Es wird kein Prüfer ein Schriftstück herausgeben, in dem irgendwas bestätigt wird. Er kann nur eine Einzelabnahme an einem Fahrzeug machen, keine allgem. gültige Bestätigung schreiben...
Ups..., ertappt..., ich wollte ja nichts mehr schreiben, was die Diskussion nicht weiterbringt...
Hallo Leutes,
ich habe gerade mal ein kleines Problem bei einem Getriebeumbau. Ich würde gern ein 6-Gang Getriebe in einen Corrado einbauen, welcher nur die normale 4-Loch Achse verbaut hat. Hat das schon einmal jemand gemacht und welche Gelenkwellen kamen dabei zum Einsatz? Dabei kommt es mir nicht auf die Länge an sondern nur auf die Verzahnung und damit auf die beiden Gelenke (getriebe- und radseitig).
Danke schonmal!
Hi,
das hier führt wirklich zu nichts mehr, weil hier niemand Ahnung hat (mich eingeschlossen).
Ich bin der Meinung, daß da Einzelkomponenten mit Zulassung verbaut werden und daß da "nur noch" ein amtlich anerkannter Sachverständiger den ordnungsgemäßen Verbau feststellen muß.
So läuft das bei einer Tieferlegung in Verbindung mit anderen Rad/Reifen Kombinationen ja auch.
Die Klarglas(streu)scheibe ist in dem Hella Gutachten ausdrücklich erwähnt und somit hat der restliche Scheinwerfer mit dem lichttechnischen Gutachten nichts zu tun. Du brauchst ja auch kein neues Lichttechnisches Gutachten, wenn man einen anderen Stoßfänger verbaut, an dem ja immerhin die Nebelscheinwerfer befestigt sind. Das Scheinwerfergehäuse ist in dem Fall für die Xenon-Module ja auch nur die Befestigungsmöglichkeit.
Da es die In.Pro Scheinwerfern nicht original mit Xenon gibt und da nätürlich auch keine Befestigungsmöglichkeit für die Hella Xenon-Module existiert, gibt es da natürlich auch keine Freigabe. Wie schon erwähnt, gibt es ja auch nirgends eine Freigabe für einen 2.0TFSI Motor in den Corrado.
Ich werde das mal mt einem TÜV-Menschen durchsprechen und bin der Meinung, daß Martin Böttger mit seinem Umbau gegen kein geltendes Recht verstößt, also alles legal ist.
Hi,
was ist für dich ein "normales Umrüstkit"? Ein Xenonbrenner in H7 Fassung oder ein komplettes Set aus aLWR, SRA und Xenonmodulen (siehe Hella Link oben) mit Zulassung?
Nur mal so: Gibt es amtlich anerkannte Sachverständige hier? Wenn ja, kann mal einer was dazu sagen?
Und jetzt wieder weiter:
ZitatSagen dir die Begriffe:
-Bruchverhalten
-Brennverhalten
-Materialprüfung
usw. usf.
etwas?
Jo..., ist alles schon für z.B. die In.Pro Scheinwerfer gelaufen und damit hat der Scheinwerfer dies schon mal bestanden.
Das lichtechnische Gutachten existiert für die original Hella Nachrüstmodule (Seite 6, nicht nur für die Brenner) und sollte deshalb auch keine Schwierigkeiten machen.
Die Stellungnahme des KBA bezieht sich hauptsächlich auf die "Wir haben hier mal einen Xenon Brenner mit H4 Fassung gebaut und jetzt kann die jeder in seine original Scheinwerfer bauen"-Nachrüstlösunegn...
Das das nicht funktioniert weiß nun langsam jeder...
ZitatWarum sind z.B. eingetragene gefärbte RL (die haben auch eine Zulassung) illegal?
Weil das Gutachten für die RL ohne die lichtstärke-reduzierende Farbe (Lasur) erstellt wurde.
Die Xenon-Module von Hella haben eine Zulassung in Verbindung mit der Verwendung einer Klarglas(streu)scheibe.
ZitatBeschwer dich aber nicht wenn es im Falle eines Unfalls vor Gericht dann heißt: "Der DennZ hat die A-Karte gezogen".
Wenn du das so siehst, dann habe ich das Problem mit fast jedem Teil an meinem Auto. Aber dazu ist ja der Tüv da. Damit er darauf achtet, daß alle Umbauten den derzeit gültigen Vorschriften entsprechen.
Wenn man das aber so sieht, darf man ausschließlich Autos "von der Stange" kaufen und fahren. Jede Schraube die man ändert und eigentlich sogar jede Schraube, die man als "Nicht-Fachman" anfaßt, kann einem vor Gericht einmal Schwierigkeiten machen.
Und warum soll eine Eintragung, die nicht gegen Gesetze verstößt (Xenonmodule mit Zulassung nur mit SWA und aLWR) illegal sein?
Corradoman: Ich kenne zwar deinen Corrado nicht aber ist der absolut original? Kann natürlich sein aber dann ist das doch eher eine Ausnahme hier, oder?
ZitatEs gibt einen neueren von 2002
Kannst du mir diese bitte mal zukommen lassen? Danke!
ZitatIch sehe keinen Zusammenhang von einem Motorumbau und zusammengestricktem Xenonlicht.
- zusammengestrickte Halterungen
- zusammengestrickte Antriebswellen
- zusammengestrickte Abgasanlage
- zusammengestrickte Elektrik
- zusammengestrickte ...
Noch Fragen?
Ich will hier nicht nur rumdiskutieren, weil mir das so gut gefällt, ich will eigentlich Xenon in meinem Corrado haben.
Ich verstehe nur nicht, warum ich alle möglich Umbauten durchführen darf, wenn ich alle Richtlinien und Gesetze beachte aber "Xenonlich absolut unmöglich und illegal" sein soll.
Corradoman: Was bedeutet dann legal/illegal? Wie wird es deiner Meinung nach definiert? Wie lauten deine Bedenken zu einem Motorumbau?
ZitatDeshalb verstehe ich diese ganzen Diskussionen nicht.
Sehe ich genauso. Es gibt ja auch kein Gutachten, welches besagt, das ein TFSI Motor in einem Corrado legal ist und es kann trotzdem abgenommen werden.
kampfhamster: Automatische LWR gab es nicht im Corrado. Es gibt aber die Nachrüstlösung von Hella mit den Ultraschallsensoren. Wenn nicht, kommt bei mir eine Verstellung vom A3 rein, die bekommen wir schon angepaßt
Hi Leutes,
ZitatXenon im Rado wird dadurch nicht legal, auch nicht mit SWR und LWR, da die Scheinwerfer selbst nicht für Xenon ausgelegt sind.
Dies wird alleine schon durchs Streuglas und den oft fehlenden Linsen gestrichen.
Wieder so eine Pauschalaussage. Warum kann man Xenon im Corrado nicht legal verbauen? Okay, mit der Streuscheibe davor wird das nichts, ist schon klar.
Wieviele Corrados fahren mit 1.8T Motor, Turboumbauten, Audi-Felgen, geänderten Bremsanlagen usw. herum?! Ist das dann auch alles nicht legal?
Ich verstehe absolut nicht, warum es nicht machbar sein soll? Klar, man muß alles Gesetzesauflagen erfüllen, wie bei jedem Umbau aber dann muß es doch machbar sein.
Ich werde die Sache jetzt mal in Angriff nehmen. Bei meinem TFSI ist alles möglich umgebaut und eine Eintragung ist bis jetzt ohne Probleme machbar. Der Umbau wurde in enger Zusammenarbeit mit dem TÜV gemacht und der nimmt den Corrado auch ab.
Das muß in Zusammenhang mit SRA, ALWR und Klarglasscheinwerfern machbar sein...
Hallo,
ich habe gerade mal eine Anfrage via Email an Hella geschickt..., mal sehen was passiert...
Hallo,
habe mich nur hierauf bezogen:
Zitatkann ich nur bestätigen.... von InPro gibt es auf Anfrage eine Bestätigung, das die für auch für Xenon geeignet sind
Jetzt bleibt nur noch die Möglichkeit, daß Hella ein Gutachten liefert, in dem steht, daß die Module mit irgendwelchen Scheinwerfergehäusen mit Klarglas zu verbauen sind. (Okay, da glaube ich nun auch nicht mehr dran.)
Martin Böttger:
Du solltest doch ein Gutachten zu deinen Xenon-Modulen haben! Was steht da genau drin?
Da hast du nun wieder recht. Wenn ich einfach die Innereien eines BMW Scheinwerfers oder irgendwelche anderen Innereien (auch die von Hella) in einen originalen VW Corrado Scheinwerfer baue, dann ist das meiner Meinung nach illegal.
Wenn aber, wie oben beschrieben (ich weiß es nicht, beziehe mich nur auf diesen Betrag und versuche das die ganze Zeit herauszubekommen) ein Gutachten für die In.Pro scheinwerfer existiert, aus welchem hervorgeht, das man die Klarglasgehäuse in Verbindung mit Xenon-Brennern verwenden kann und ein Hella Gutachten existiert, aus dem hervorgeht, das man die Universaleinsätze in Verbindung mit einer Klarglas(streu)schiebe verwenden darf, dann sollte es doch legal sein.
Dummerweise habe ich auch noch keines der beiden Gutachten gesehen. Dies steht aber hier so in diesem Beitrag.
Hat jemand vielleicht diese beiden Gutachten und kann sie mal zu Verfügung stellen? Würde mich echt interessien! Illegal verbauen will ich es nämlich auch nicht...
Du hast es doch schon selbst geschrieben:http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21a.php
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
In unserem Fall: Scheinwerfer
Ich gehe mal davon aus, daß dies für in Deutschland genehmigte Fahrzeugteile auch gillt.
@Corrradoman
ZitatDennZ
Wir wollen jetzt doch nicht Xenon Hauptscheinwerfer mit Universal Anhänger-Rückleuchten vergleichen?
Die rechtliche Grundlage ist aber bei beiden die selbe!
Corradoman: Das ist nicht so! Der Scheinwerfer hat das lichttechnische Gutachten ohne den BMW bestanden, ist also bauartgenehmigt.
Ich kann doch auch jedes zugelassene Rücklicht aus dem Hella Katalog an meinen wie auch immer aussehenden Anhänger bauen. Das Lichttechnische Gutachten hat auf den Fahrzeugwechsel KEINEN Einfluß. Man muß nur aufpassen, daß man nicht gegen sonstige Zulassungsbestimmungen (scharfe Kanten usw.) verstößt.
Sonst müßte ja jeder Bus- oder Lkw-Hersteller für seine Universalscheinwerfer, -rückleuchten oder -blinker jedes mal ein Gutachten erstellen lassen. Das hat (in dem Fall) Hella schon erledigt.
Der Tüv-Prüfer muß dann nur noch den ordnungsgemäßen Verbau der Teile feststellen, also die Sache eintragen!
wildcab: Ja, ohne Türgriffe oder lasierte Rückleuchten kann man eintragen lassen, wenn man den Tüv-Prüfer kennt, ist aber nicht legal. In Normale Halogenscheinwerfer einfach Xenon-Brenner reinfriemeln und ohne LWR und SWR herumfahren kann man mit viel Glück auch eingetragen bekommen ist aber auch nicht legal.
Was ist aber an SWR, LWR und für Xenon geprüften Scheinwerfern nicht legal?
Ich verstehe die Diskussion nicht. Es kommen immer wieder Leute, die die Pauschalaussage machen: "Xenon ist illegal!"
Was ist an Martins Aufbau illegal und damit nicht rechtmäßig eingetragen, so daß jeder Tüver es einfach wieder austragen kann?
Das Billig-Xenon nicht machbar ist, ist wohl langsam allen klar hier aber was ist mit einem korrekten Nachrüsten aller Komponenten?
Warum sollte ein Tüver eine legale Sache wieder austragen?