Beiträge von Sargeras

    @ Corrado__G60

    Bei 10 km/h oder 15 km/h sagt auch keiner was und es stempelt dich deswegen nicht einer ab, fahr auf meiner Stammstrecke (Landstrasse) auch schneller als erlaubt, aber ich übertreib es nicht und 60 km/h innerorts find ich schon sehr heftig, zumal in meinem ursprünglichen Heimatsort Kinder durch gewisse Strassenrowdys zu Schaden - in einem mir bekannten Fall zu Tode gekommen sind und der damals betroffene Fahrer ist wohl "nur" 30 km/h oder so zu schnell gewesen.

    Wobei ich dir jetzt nichts unterstellen möchte, zumal du selbst sagst das de kein Raser bist.


    das sie bei der uebertretung automatisch vorbeikommen, wuerde ich nicht sagen.

    Wir machen nicht nur ein Fotovergleich, wir suchen den Betroffenen persönlich auf, immer.

    Sagt der Polizist :winking_face:

    Ich meine abgesehen davon, dass man sich denken könnte das man _innerorts_ nicht 100 km/h schnell fahren kann oder gar 110 km/h sollte sich das dein Freund gut überlegen, ausserdem find ich hast de es verdient, klingt hart ist aber so.

    Hab das im Internet gefunden:

    Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 175 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
    Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.

    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
    Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
    falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
    Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

    Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch
    kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie
    zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,
    damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
    in Ihre Urlaubszeit verlegen.

    Achtung !
    Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
    Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

    Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
    meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
    Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
    Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
    (das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

    Falls Sie zwischen 41 und 50 km/h zu schnell waren,
    würde Sie das 125 Euro kosten.
    Es kämen 4 Punkte hinzu.
    Und zusätzlich 1 Monat Fahrverbot.

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    Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von http://www.bussgeldkataloge.de.

    Ich persönlich noch nicht, aber der Zoran hat mit KR-Nocke und einen seiner Chips (der älteren Generation) 150PS (mit Leistungsdiagramm) aus seinem 9a geholt.

    Ich bekomme diese Woche oder Anfang nächster Woche eine umgebaute Auslass- zur Einlassnocke und überlege ob ich mir einen Chip von Zoran machen lasse oder nen Prüfstand zur Abstimmung suche.

    Vorteil gegenüber den Schricknocken ist halt, dass se wesentlich günstiger sind.

    Soweit ich geht auch folgendes, Minikat holen egal ob EZ vor 92 (Motoren wurden schliesslich nicht verändern) von einer Fachwerkstatt einbauen und bestätigen lassen und mit dem Wisch dann auf Euro 2 umschlüsseln lassen. Sollte klappen, ist aber ohne Gewähr :winking_face:

    Kenne tue ich die Firma nicht, hört sich aber i.O. an, ausserdem ist es ne deutsche Firma kannst die ja mal anrufen.

    Alternativ kannste dich bei deiner Bank über ein (Dokumenten)akkreditiv erkundigen.

    VG

    David

    Zurückbuchen geht definitiv nicht nur wenn ein Einzugsauftrag/Ermächtigung an denjenigen erteilt wurde. Wenn man selbst überweist geht das nicht,nichtmal einen Tag danach... (SPK)


    Soweit richtig, Lastschriften können innerhalb von 6 Wochen zurückgegeben werden.

    Überweisungen können durch einen "Überweisungsrückruf" rückgänig gemacht werden, wenn das Geld beim Empfänger noch nicht verbucht ist und natürlich kommt es auch auf die entsprechenden Banken an...

    VG

    David

    Jetzt sag Ich Dir mal was! Entweder Du sagst was sache ist oder lässt es bleiben!

    Immer wieder das gleiche !
    Da ist einem ein Avatar, das nichts mit Autos oder einem Userfoto zu tun

    Frage -> Antwort.

    Nur weil du auf dem Bild drauf bist und man dich so überhaupt nicht erkennt, erkennt man dafür umso besser ein umgedrehtes blutüberströmtes Kreuz und nen Totenschädel und meines erachtens nach kann man sowas zB in ein Gothik Forum packen, aber nicht in ein Auto Forum...

    Das ist dann wohl auch letzendlich der Grund wieso du es ändern solltest.

    VG

    David

    Das Problem an den öffentlichen ist das die Abzocken das es höher nimmer geht. Vor 6 Jahren konnte ich in Hagen mit so ner Schüler Karte für 50 DM in einem Umkreis von ca. 50km mit allen Verkehrsmitteln fahren ohne was dazu zu zahlen. Im Sommer konnte man für den selben Preis umsonst in die Freibäder.

    Jetzt zahle ich von Holzkirchen nach Taufkirchen (ca. 20km) bzw 4 Stationen satte 75 EUR. Komplett München kostet über 150 EUR und sowas is einfach unverschämt...

    Angelehnt an die EU-Schadstoffklassen definiert die 28 Seiten lange Verordnung vier Schadstoffgruppen. Dieselfahrzeuge, die nicht Euro 1 erfüllen oder Benziner ohne G-Kat sind Klasse 1, die jedoch nicht als Plakette ausgegeben wird.

    Im Gegensatz zu den ersten detaillierten Entwürfen hat die ab 1. März gültige Verordnung eine Verschärfung erfahren: Benziner mit geregeltem Katalysator der Schadstoffklasse 1 erfüllen nicht die Plakettenbedingungen – und dürfen in den kommunalen Umweltzonen deswegen nicht gefahren werden.

    [...]

    Grundsätzlich wird die neue Verordnung für alle in- und ausländischen Autos und Lastwagen gelten.

    Wobei ausgerechnet Vater Staat mit schlechtem Beispiel vorangeht: Ausnahmen gelten für alle Fahrzeuge, „die zu bestimmten Zwecken“ eingesetzt werden. Hierzu zählen unter anderem sämtliche Polizei-, Feuerwehr- und Militärfahrzeuge. Uralte Feuerwehr- und Polizei-Mannschaftstranport-Diesel, städtische Mülllster, Fahrzeuge von Straßenreinigung etc. dürfen also ungestraft weiterfahren, auch wenn deren Ausstoß an Partikeln beträchtlich ist.


    Ebenso sind Autos von Schwerbehinderten ausgenommen. Auswärtiger Lieferantenverkehr für innerstädtische Geschäfte dürfte auch ungeschoren davonkommen, obwohl ausgerechnet die bevorzugt benutzten, kleinen Lastwagen und Transporter besonders alt sind und einen ebenfalls beträchtlichen Partikelausstoß haben.

    [...]

    Technischer Unsinn

    Dies stößt umso bitterer auf, weil mit der Kaltstellung von rund einem Viertel des deutschlandweiten Fahrzeugbestands für die Umwelt kaum etwas gewonnen ist. Denn bei der Masse der fast zwölf Millionen Autos, die derzeit mit Euro 1 unterwegs und somit Stilllegungskandidaten sind, handelt es sich um Benziner. Solche Motoren stoßen aber schädliche Partikel nur in kaum messbarer Menge aus, tragen also gar nicht zur Feinstaubbelastung bei. Und um die Reduzierung des Feinstaubs geht es in der Verordnung. Mit simplen Euro-2-Systemen, die – abgesehen von der Warmlaufphase – am Ausstoß anderer Schadstoffe nichts ändern, lassen sich viele ältere Katalysator-Autos von Klasse null (Fahrverbot) auf Grün (beste Klasse) hieven. Wie gesagt: Der Partikelausstoß verändert sich dabei von fast null (vorher) auf fast null (nachher), also um exakt null.