Was ist mitzubringen?
- Personalausweis/Reisepass
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I
oder Kaufvertrag (liegt beides nicht vor, muß eine
Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden)
- eine Versicherungsbestätigung (=ehemals Doppelkarte)
für Kurzzeitkennzeichen
- ggfs. Vollmacht (es müssen beide Ausweise, also vom Halter
und Bevollmächtigten, vorliegen)
Gebühr: 10,20 €
Hinter den Kurzzeitkennzeichen „verbergen“ sich die ehemaligen Roten Kennzeichen.
Die Kurzzeitkennzeichen sind generell ab Tag des Antrages für 5 Tage gültig. Die Schilder müssen nach dieser Zeit nicht bei der KFZ-Zulassungsstelle abgegeben werden, sondern können von Ihnen entsorgt werden.