G60 Typklasse 23
16V Typklasse 20
G60 ist ca. 25% teurer in der Haftpflicht.
G60 Typklasse 23
16V Typklasse 20
G60 ist ca. 25% teurer in der Haftpflicht.
Eine Vollabnahme (Gutachten gemäß § 21 StVZO) ist fällig, wenn der Wagen länger als 18 Monate sillgelegt war. Hat mit dem TÜV-Termin eigentlich nichts zu tun.
Zitat von doucereuseaber, kann man des auch irgendwo nachlesen? hätt gerne was offizielles, dass ich was in der hand hab, falls was sein sollte...
Es ist schwer, hier eine offizelle Bestätigung zu finden. Es steht nämlich nicht in den Versicherungsbedingungen, dass nur gezahlt wird, wenn TÜV drauf ist. Und das Gegenteil steht auch nicht drin.
Man müsste also nach entsprechenden Gerichtsurteilen suchen. Und ich denke mal, man findet so schnell nichts, denn allein der fehlende TÜV ist kein Grund nicht zu zahlen und eine Versicherung wird deshalb auch nicht klagen, weil sie nicht durchkommt.
Wenn tatsächlich Mängel vorhanden sind siehts natürlich anders aus, aber hier hilft ja auch ein vorhandener TÜV nicht unbedingt was.
Wenn der Wagen abgemeldet wurde, wird der TÜV nicht zurückdatiert.
Zum Fahren ohne TÜV solltes du auch mal das Bußgeld bedenken:
Bis 2 Monate passiert nichts.
Bis 4 Monate 15Euro
Bis 8 Monate 25Euro
Und das jedes mal, wenn du erwischt wirst. Für AU kommt nochmal das gleiche hinzu. Politessen sind ganz scharf auf sowas.
Die Versicherung kann die Zahlung aber nicht so einfach verweigern, wenn was passiert. Zumindest dann wenn man dir keinen Defekt nachweisen kann, der für den Unfall verantwortlich ist.
Zitat(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.
Wenn ich das richtig interpretiere, könnte es also stimmen.
Zitat von CorritreiberDer Salzmann hat vollkommmen Recht! Zudem kostet ne Teilkasko nur ca. 7-10 Euro mehr monatlich...
Gruß Stefan
Das wären also 84 bis 120 Euro pro Jahr. Bei anderen Autos vielleicht, nicht beim Corrado. Die würde mich ca. 700 Euro pro Jahr bei 150 Euro Selbtbeteiligung kosten, deshalb hab ich keine.
Zitat von HorstAlso mit passendem Werkzeug sollte das auch ohne Schlagschrauber zu machen sein. Das Auto sicher aufbocken und das Rad an der entspr. Antriebswelle abschrauben. Motor starten und die Bremse treten. Bei getretener Bremse sollte ein Helfter die große Mutter auf der Antriebswelle mit einem entspr. langrem Rohr lösen können ohne, daß sich was mitdreht. Wichtig ist, daß das Auto sicher steht.
Das würde ich so nicht machen. Das Rad muss draufbleiben, da die Radmuttern die Bremsscheibe halten. Sonst reißt es dir wahrscheinlich die kleine Befestigungsschraube der Bremsscheibe ab.
Wenn du die Lager hinten wechselst, solltest du die Bremsscheiben begutachten. Sind diese schon recht fertig auf jeden Fall mit wechseln, da das innere Lager in der Bremsscheibe sitzt und kaum zerstörungsfrei ausgeschlagen werden kann. Brauchst du sonst beim Bremsscheibenwechsel wieder neu.