Nur als Gedankenspiel für TK-Schaden bei der DEVK (Immer die Vertragsbedingungen lesen, mündl. Zusicherungen des Vertreters sind wertlos!):
Wieviel zahlt die Versicherung?
Quelle: http://www.devk.de/media/download…n/42032_053.pdf
"A2.7.1a: Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nach A2.6.6 [Def. Wiederbeschaffungswert], wenn Sie uns dies durch einen Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.7.1.b [Wiederbeschaffungswert-Restwert]"
Die Frage ist jetzt, wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert? Gibt ja Gutachter.
"A.2.8: Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben."
Super, also würden bei der DEVK die 300€ ihres Gutachters als Wiederbeschaffungswert gelten. Minus 150€ SB bedeutet dann, daß der Vesicherungsnehmer für seine TK-Schäden max. 150€ bekommt.
In was für einer Welt leben wir eigentlich ?????
Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?
Geht man vors Gericht, muß man wahrscheinlich zuerstmal ein Gutachten bezahlen, dann muß man dem Richter erklären, warum man bei Vertragsabschluß mit den Bedingungen der Vers. einverstanden war und jetzt nicht mehr ist. Scheitert man vor Gericht, dann zahlt man fürs Verfahren. Die Rechtschutz wird es nicht übernehmen, weil man über die Vertragsbedingungen informiert war und somit wenig Aussicht auf Erfolg besteht.
Fechtet man nur den Wiederbeschaffungswert an (http://www.bvsk.de/kfz/BVSK-RL-WBW.pdf , S. 7 Punkt c), dann landet man für Autos mit Standard-"Veredelung" (billiger G60 od. 16V, preiswerte in.pro-Teile und son Gedöns plus ein bischen Reparaturstau, man hat's ja nicht so dicke) in 80% der Fälle bei ca. 1500 € und zahlt das Wertgutachten.
Hat man mit einer Anfechtung Erfolg, dann darf die Reparatur beim VW-Partner also max. 1350€ (minus Summe aller gezahlten Jahresbeiträge ohne Schadenfall) kosten. Nach wenigen Jahren ein Verlustgeschäft für den Kunden.
Nutzt man Gebrauchtteile und repariert ohne Rechnung, dann wird nur die Differenz zum Restwert ausbezahlt: 1500(Zeitwert)-150(SB)-1000(Restwert)=350€ (minus Summe aller gezahlten Jahresbeiträge ohne Schadenfall). Das entspricht günstigerweise ungefähr einem Jahresbeitrag TK. Gibt es statt Urteil nur einen Vergleich, bleibt man womöglich noch auf den Kosten für sein Gutachten u. Anwalt sitzen.
Wohlgemerkt: Ganz anders sieht die Rechnung bei einem vollausgestatteten 95er VR6 mit wenigen km und im originalen Erstbesitz aus!
Was heißt das für den Versicherungsnehmer?
Das bedeutet dann: eine neue Scheibe oder ein neuer Scheinwerfer ist vermutlich noch kein Problem. Lädt man sich nachts einen Keiler auf die Haube, dann rechnet die Versicherung ganz genau nach. Eine Kaskoversicherung ist also in diesem Falle für die Versicherung ein gutes Geschäft, selbst wenn jedes Jahr ein Schaden eintritt, dann verliert sie maximal den Jahresbeitrag des Kunden. Häufen sich die Schäden wird ihm die Police gekündigt.
Sehe ich das zu schwarz, oder hab ich nur den Vertrag gelesen, den ich unterschrieben habe? Es ist dann ja im Sinne des Kunden, wenn manche Versicherungen sich diesen Trödel ersparen wollen und Kasko für alte Autos von vornherein verweigern.