Also um es nochmal deutlich zu machen würde ich an Deiner Stelle mir hierzu folgendes überlegen und ich spreche hier eigentlich nur die formellen Randbedingungen an:
1. Im Kaufvertrag steht (hoffentlich) der KM Stand
2. Du hast einen Abschleppbericht mit dem Kilometerstand bei Motorschaden (~30km mehr sagst Du)
Ohne jetzt weiter auf die Ursachensuche zu gehen ist eigentlich klar, dass Du, wie Du es beschreibst, wohl einen kapitalen Motorschaden hast.
Hieraus ergeben sich eigentlich nur 2 rationale Möglichkeiten:
1. Auto zurückgeben (für mich die beste Lösung!):
Stell dem Händler die Karre auf den Hof, klär vorab telefonisch die Kostenübernahme für den Transport ab, und lass dir ein Fax, Email oder eine postalisch zugestellte unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vom Händler zukommen! Ganz wichtig!
Wenn der Händler sich weigert, frag bei einem Anwalt nach.
2. Auto behalten und reparieren lassen:
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass der Händler bei einem Kaufpreis von 1700€ einfach eine Reparatur bezahlt.... falls doch, solltest Du hierfür ebenfalls eine schriftliche Bestätigung einfordern oder noch besser: er soll das bei einer VW Werkstatt beauftragen!
Bin etwas verwirrt über deine Aussagen "er lässt sich nicht auf eine telefonische Klärung ein" --> hat er einfach aufgelegt oder wie??? Wieso hab ich eigentlich das Gefühl, dass der Händler keinen deutschen Namen hat....
Wünsch Dir viel Erfolg...
Gruß,
Achim