Klaus
Nein, da steht bei mir 1290. Die 1290 stammen noch von den H&R-Federn, die ebenfalls noch eingetragen sind.
Bei mir ist nur wie bei Dir, letzte Abschnitt mit der Radhauskante im Schein aufgeführt in Kombination mit dem Gewindefahrwerk:
Ich finde Deine Höhenangaben auch sehr spannend. In meinem 1. FZS, also gänzlich ohne Tieferlegung, steht 1320mm als Fahrzeughöhe drin. Davon wurden 30mm durch die H&R Federn in Kombination mit den Bilstein B12 Dämpfern (die ich aufgrund der Hängearschproblematik nicht mit den dazugehörigen Eibach-Federn gefahren bin) abgezogen und daher die Fahrzeughöhe von 1290mm eingetragen. Die Höhe wurde dann bei der Eintragung des B14 Gewindefahrwerk nicht mehr verändert, sondern nur die Radhaus zur Radmitte-Angabe hinzugefügt.
Ich muss aber dazu sagen, dass mein Fahrwerk nach §21 abgenommen wurde, weil die rund 45 "runtergedrehten" Millimeter mit dem Gutachten nicht vereinbar waren.
Deshalb ist der Prüfer ja ohnehin frei in seiner Textfindung im Schein.