Beiträge von Timschd

    hab ich leider nicht ! hab das hier jetzt unter stvzo.de gefunden. Kann das sein das die die sitze rausgeworfen haben ?

    § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.

    (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

    1. Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35 c);

    1 a. Luftreifen (§ 36 Abs. 1 a);

    2. Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Abs. 1 Satz 2);

    3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;

    4. (aufgehoben)

    5. Auflaufbremsen (§ 41 Abs. 10), ausgenommen ihre Übertragungseinrichtungen und Auflaufbremsen, die nach den im Anhang zu § 41 Abs. 18 genannten Bestimmungen über Bremsanlagen geprüft sind und deren Übereinstimmung in der vorgesehenen Form bescheinigt ist;

    6. Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von

    a) Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z. B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),

    b) Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,

    c) Zugeinrichtungen an land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,

    d) Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,

    e) Langbäumen,

    f) Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;

    7. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);

    8. Begrenzungsleuchten (§ 51 Abs. 1 und 2, § 53b Abs. 1);

    8 a. Spurhalteleuchten (§ 51 Abs. 4);

    8b. Seitenmarkierungsleuchten (§ 51 a Abs. 6);

    9. Parkleuchten, Park-Warntafeln (§ 51 c);

    9 a. Umrissleuchten (§ 51 b);

    10. Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1);

    11. Kennleuchten für blaues Blinklicht (§ 52 Abs. 3);

    12. Kennleuchten für gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 4);

    12 a. Rückfahrscheinwerfer (§ 52 a);

    13. Schlussleuchten (§ 53 Abs. 1 und 6, § 53 b);

    14. Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2);

    15. Rückstrahler (§ 53 b, § 66 a Abs. 4 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung);

    16. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53 a Abs. 1 und 3);

    16 a. NebelSchlussleuchten (§ 53 d);

    17. Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten) (§ 53 b Abs. 5, § 54);

    17 a. Tragbare Blinkleuchten und rot-weiße Warnmarkierungen für Hubladebühnen (§ 53 b Abs. 5);

    18. Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen, soweit die Lichtquellen nicht fester Bestandteil der Einrichtungen sind (§ 49 a Abs. 6, § 67 Abs. 10 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);

    19. Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz - Einsatzhorn - (§ 55 Abs. 3);

    20. Fahrtschreiber (§ 57 a);

    21. Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen (§ 60);

    22. Lichtmaschinen, Scheinwerfer, Schlussleuchten, rote, gelbe und weiße Rückstrahler, Pedalrückstrahler und retroreflektierende Streifen an Reifen oder in den Speichen für Fahrräder (§ 67 Abs. 1 bis 7 und 11);

    23. (aufgehoben)

    24. (aufgehoben)

    25. Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen;

    26. Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung (§ 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);

    27. Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen (§ 21 Abs. 1 a der Straßenverkehrs-Ordnung).

    bei mir vibriert der Fahrerwischer ab ca 160 km/h alles nachbiegen hilft nichts ! ist es für mich vielleicht ratsam auf die lupowischer umzustellen ? Also isses dann weg ? Oder kann das auch irgendwie an der Karosse liegen das da zuviel wind irgendwo durch schlüpft ? die war schließlich mal auseinander wegen dem lackieren ....

    Timschd

    Denkt aber auch mal da dran wenn jemand euren corrado klaut und dann ....? Außerdem werden da garantiert in nächster zukunft keine möglichkeiten bestehn das der staat darauf zugreifen kann ob nun jemand an der saar 5km/h zu schnell gefahren ist ! Das ist mir leider ein wenig zu dick aufgetragen!

    Ich fänds gut grad weil ich meinen corri nur mal am sonntag raushole und ein bißchen in der gegend rumbrettere. die rest der zeit steht der in der garage und das muss dann einfach billiger sein.

    Timschd

    nein das meine ich nicht mit drehschalter der ist ja auch zum drücken und halten bis es offen ist . Ich mein so einen den man dreht bis auf die position die man gerne hätte und dann kann man die finger weg lassen.

    ich hab das forum schon durchsucht nach den fensterhebern aber da steht immer nur was von wegen gleichzeitig links und rechts aber das hab ich gerafft das das nicht geht aber da muss doch ne möglichkeit bestehen dat dat dingen bis nach oben fährt

    Ja ja ich weiß die Überschrift gibt nicht viel her .... aber die Fahrsaison neigt sich dem Ende und die Schraubersaison beginnt und da wollte ich mal fragen ob man denn nicht anstelle des normalen Schiebedach Schalters so einen neuen Drehschalter verbauen könnte?

    Und dann wollt ich noxh wissen ob denn das Beifahrer Fenster nicht auch per Knopfdruck bis ganz nach oben fährt oder besser gesagt ist das normal ist das das fenster nur solange sich bewegt wie man den Knopf hält ?

    Deutsche Sprache schwere Sprache ! Ich hasse es das ich nie die richtigen worte finde um was zu umschreiben


    MFG
    Timo

    Als ich meinen corry das erste jahr hatte so ca. 7 Jahre her da hab ich mal in meinem jugendlichen leichtsinn methanol vom modellauto in den tank geschüttet um die nächsten 2 km bis zur tabke zu überbrücken. Der G60 mag das aber gar nicht ab 3000 umdrehungen nur noch ein einziges klopfen und an der tanke ging der motor nicht sofort aus sondern es dauerte kurz also sowas wie ein selbstzünder.

    vielleicht mit einem kfz niedriger verdichtung aber nicht mit dem corrado, vorausgesetzt dieses ethanol ist ähnlich dem modellbausprit.

    ich mach doch jetzt keine photos von nem alten golf nur weil einige von euch mir keinen glauben schenken wollen !

    seid ihr euch sicher mit dem einstellen lassen bzw neuen chip ? die ansaug luft wird ja nur kälter .... ist doch so wie wenn ich bei kaltem wetter fahre

    wenn ich jetzt einen anderen chip verbaut habe macht es dann noch einen unterschied welches steuergerät ich habe ?
    mit dem chip werden doch die kennfelder geändert oder spielt da die restlichen komponenten im steuergerät auch eine rolle ? ich mein wegen dem sprit ....