Beiträge von Onkel Hotte

    Zylinder:


    Entweder Kopfdichtung, Kompression, also Ventile, Kolbenringe, Kolben selber, oder sogar Steuerzeiten verändert (aber eher unwahrscheinlich).

    Kann auch an der Zündung liegen. Weiter könnte auch der CO Poti defekt sein.

    Wie gesagt, wenn du Geld sparen willst, dann versuche jemanden aus dem Forum mit Ahnung in deiner Heimalt zu finden.

    Corrado Fahrer helfen sich - auch vor Ort!

    Gruß Ralf;)

    Ergänzend:


    Das hört sich gar nicht gut an. Sind aber offensichtlich typische Corrado Krankheiten. Ist aber schwierig, das hier als Ferndiagnose zu erklären.
    Am besten wäre es, du versuchst jemanden an deinem Wohnort zu finden, der auch Corrado fährt und schon Erfahrungen gesammelt hat.

    Die Mitglieder hier sind über ganz Deutschland verteilt. Am besten deinen Wohnort posten und dann bekommst du auch Hilfe.

    Gruß Ralf

    Wenn der Motor ohne Lader keine Geräusche macht, dann ist es auch der Lader!


    Wie bereits geschrieben, lass den Lader in Ruhe und von Toby anschauen - ansonsten kannst du dir gleich einen neuen kaufen, jedenfalls´bei weiteren Versuchen!

    Gruß Ralf

    So, habe grade mal mit einem Kollegen gesprochen. Er sagte, dass jede Veränderung an einem amtl. Kennzeichen eine Urkundenfälschung sein kann.


    Er zählt auch das "nachmalen" mit einem Edding dazu. Die Folge wäre dann, dass eine Anzeige wegen Urkundenfälschung geschrieben wird. Inwieweit die Sache dann zu einem Verfahren auswuchert, wird nicht von der Polizei beurteilt, sondern von der Staatsanwaltschaft, bzw. zu einem späteren Zeitpunkt von einem Richter.

    Ich tendiere allerdings eher zu einer Mängelmeldung (Mängelkarte), die allerdings auch mit Kosten verbunden ist.

    Insofern lieber, wie zuvor geschrieben, von fachkundiger Stelle nachdrucken lassen (Kennzeichenhersteller) oder ein neues Kennzeichen.

    Was aber gar nicht geht, dass ist das Abkleben des Eurosymbols - da würde ich auch zu einer Strafanzeige neigen - diplomatisch ausgedrückt.

    Aber sowas macht ja keiner!;)

    Lass den Lader nicht mehr laufen!!!!!:mad:



    Bring ihn zu Toby - hat er dir ja angeboten!

    An Toby:

    Falls du den Lader siehst, wäre schön, wenn du hier mal schreibén kannst, was mit ihm war.

    Gruß Ralf

    Das mit dem Ausgleichgewicht kann sein - muss aber nicht! Ich hatte bei meiner Überholung vorher die Fachleute gefragt, und alle haben erklärt, dass das Ausgleichgéwicht mit der Ausfräsung nach unten kommt (also zur Auslassseite).


    Schlimmer ist aber, dass du keine Originalteile verbaut hast. Wenn die Dichtleisten wirklich zu kurz sind (kann man auf den Bildern nicht richtig sehen), dann ist dein Verdränger bald tot- die Dichtleisten arbeiten sich langsam raus.

    Ist er nun gestiftet, oder geklebt, oder sind die Leisten zu kurz?

    Das einzige was mir auf den Bildern auffält, dass deine Dichtleisten im Verdränger Luft haben?! Hast du da gestiftet (welches man nicht sehen kann) oder Kleber reingefüllt?


    Weiter fällt auf, dass deine WDR braun sind, Originale sind aber schwarz.
    Die Geräusche erklären sich dadurch wahrscheinlich nicht. Hast Du das Ausgleichgewichst richtig herum eingebaut?

    Ansonsten frag mal Toby, der weiß bestimmt Rat.

    Danke Thomas,


    das war mir noch nicht bekannt. Ist wohl nur die Frage, was billiger ist, aufdrucken oder neues Kennzeichen??
    Gruß Ralf


    Zitat von Thomas

    Das ist nicht zwingend erforderlich :exclamation_mark:

    Die "Schilderstellen" sind durchaus in der Lage, die schwarze Farbe aufzudrucken/nachzudrucken, insbesondere seit der Zeit, seit es die geklebten AU/TÜV-Stempel gibt.

    Ein Sachverständigen (TÜV/Dekra o.ä.) könnten wir allerdings hier gut gebrauchen. Dadurch würde sich vieles leichter gestalten. Die Polizei richtet sich letztlich auch immer nach der Meinung des v.g. Personenkreises.

    Wird z.B. eine Mängelmeldung (Mängelkarte) ausgestellt und die Polizei ist nicht in der Lager, den Sachstand zu klären, dann wird grundsätzlich gefordert, dass ein Sachverständiger auf die Mängelmeldung (in der Regel über die Zulassungsstelle) eingeht.

    Die Polizei kann nicht alles wissen, letztlich machen es sich auch viele Polizisten einfach und schicken die Mängelmeldung (und somit den Fahrzeughalter) zu einem Sachverständigen und das kostet in der Regel viel Geld.

    Sofern ich privat Fragen zu meinen Autos habe, fahre ich immer direkt zu einem Sachverständigen und frage dort direkt nach. Die Auskünfte sind in der Regel kostenlos und ich weiß dann auch, was ich machen muss.

    :morgen: Zwischen "erlaubt" und "geduldet" gibt es noch einen Unterschied!


    Ich hatte dazu ja bereits ausgeführt. Es kommt immer auf den Polizeibeamten an. Und da gibt es nunmal solche und auch andere. Es ändert sich aber nichts an den rechtlichen Bestimmungen - und danach ist es nicht erlaubt! Und grade das Nachmalen mit dem Edding kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

    Sollte nämlich ein Polizist der Meinung sein, dass hier versucht wurde (nur ein Beispiel), die Erkennbarkeit bei Radarmessungen zu verschlechtern, dann ist, und das ist das Entscheidene, der Fahrzeughalter in der Pflicht nachzuweisen, dass er grade diesen Zweck nicht verfolgte.

    Wer hier also immer noch der Meinung ist, dass es "erlaubt" sei, der soll so denken und hat dann halt bisher Glück gehabt. Es kann aber auch anders kommen und dann wird es teuer.

    Letzlich finde ich es auch angebracht, in derartigen Fällen einfach ein neues Kennzeichen zu holen und dann ist das Thema erledigt und der Fahrzeughalter (evtl. Fahrzeuglenker) ist/sind auf der richtigen Seite.

    Aber um das hier mal zum Abschluss zu bringen: Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Zitat von metty-vr6

    mit nem Edding nachzumalen ist devenitiv erlaubt! Mein alter Herr hatte in seinem Audi 80 vor gut 5 Jahren das Problem, das er wegen schlechter Lesbarkeit der Kennzeichen eine Strafe zahlen mußte! Auf die Frage, ob er die Zahlen nachmalen dürfe, antwortete Der Polizist, das dies nicht verboten ist, solange das Kennzeichen lesbar ist sowie der Richtigkeit entsspricht! (also keine Zahlen dazumalen :winking_face: )
    Mit dem Edding die Zahlen nachzuziehen wurde auch in keiner Polizei-Kontrolle sowie vom Tüv beanstandet!...

    Wenn sich die Grundeinstellung von einigen Leuten ändern würde, wäre es bestimmt in Grenzen möglich. Hinzu kommen aber die Ausführungen von Klaus, denen ich voll zustimme.


    Leider ist es auch immer noch so, dass viele Leute meinen, sie müssen das diskutieren anfangen, das geht allerdings nicht, wenn vom v.g. Personenkreis eine "Antwort" kommt.

    Hinzu kommt noch das Problem, dass ein Personenkreis verpflichtet ist, gewisse Dinge zu verfolgen, würde hier zu weit führen, aber ein Blick in den § 163 StPO erklärt dem Leser einiges. Das könnte mit Sicherheit auch ein Grund sein, warum sich ein Personenkreis nicht "offen" zeigt.

    Rechtswidrigkeit liegt immer dann vor, wenn keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Ob in diesem Fall ein Rechtfertigungsgrund unterstellt werden kann, wenn jemand nur die Lesbarkeit erhöhen will, wird abschließend vom Gericht beurteilt (wenn es soweit kommen sollte).

    Es ist auch entbehrlich, hier die einzelnen Tatbestandsmerkmal aufzuarbeiten. Ich hatte im Bezug auf die Praxis bereits oben etwas geschrieben.

    Auch das Abkleben des Eurosymbols ist danach nicht zulässig und wird verfolgt. Hier dürfte sogar schon eine Urkundenfälschung vorliegen und diese ist schon ein anderes Kaliber, als ein Kennzeichenmißbrauch.

    Na ja, jeder muss sein Geld irgendwie verdienen. Aber ich bin nicht bei der Rennleitung.


    Gruß Ralf


    Zitat von Kingdingeling

    @ Onkel Hotte:
    Arbeits du evtl. bei der Rennleitung oder sonst wo in der Richtung? Irgendwie hab ich das Gefühl, dass bei deinen Antwortet immer so was polizeiliches mit durchgekommt. :winking_face: *istnichtbösegemeint*
    Ist die reine Neugier! *g*

    3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger
    angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt
    oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

    Dieses ist dem § 22 StVG entnommen, danach wird nach den Buchstaben des Gesetzes der Begriff "verändert" für die v.g. Manipulationen als Tatbestandsmerkmal verwendet.

    Zugegeben, eine sehr schwierige Materie. Führt in der Praxis allerdings bei großzügiger Auslegung zu keinen Problemen. Will heißen, hat einer sauber gemalt, führt dieses in der Regel nur zur Aufforderung, sich ein neues Kennzeichen zuteilen zu lassen.
    Bei strenger Anwendung des Gesetzes ist in der Regel ein Kennzeichenmißbrauch im Sinne der v.g. Vorschrift erfüllt und kommt auch zur Ahndung.

    Also, wie bereits geschrieben, keine Veränderungen vornehmen!
    Gruß Ralf

    Ist so auch der StVZO nicht zu entnehmen. Ergibt sich aus den Ausführungsbestimmungen dazu.


    Des Weiteren ergibt sich evtl. ein sog. Kennzeichenmißbrauch (§ 22 StVG). Danach werden Manipulationen (auch der Versuch dazu) im Zusammenhang mit amtlichen Kennzeichen unter Strafe gestellt. Die Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB ist hier subsidiär, d.h., dass die Urkundenfälschung dem o.a. Kennzeichenmißbrauch untergeordnet ist.


    Zitat von Corradoman

    Und genau dieses suche ich vergeblich im Regelwerk der STVZO bzw in der DIN.

    Nur zur Klarstellung:


    Jede Veränderung - jede - am amtl. Kennzeichen kann und stellt auch in der Regel eine Urkundenfälschung dar. Ich kann nur empfehlen, weder das Eurozeichen zu entfernen, noch mit einem Edding nachzumalen.

    Sofern das amtl. Kennzeichen die Anforderungen gem. der StVZO nicht mehr erfüllt (hierzu zählen auch sog. verblasste Ziffern und/oder Buchstaben), ist bei der zuständigen Zulassungsstelle ein neues amtl. Kennzeichen unter Vorlage des alten Kennzeichens zu beantragen.

    Gruß Ralf