hallo,
du meinst: wie tief "darf" es max. seien
da würde ich mal ins gutachten schauen, da stehen die ganzen auflagen.
restgewinde von der va: 30mm
restgewinde von der ha: 40mm
dann noch scheinwerferhöhe: 500mm bei der du eh schon bei der serie bist
bodenfreiheit der flexiblen teile: 70mm
bodenfreiheit der staren teile: 80mm
freiläufigkeit der reifen im volleingeschlagenen/gefederten zustand!
vorderes kenzeichen zum boden: 200mm
hinteres kennzeichen zum boden: 300mm
und dann steht im gutachten noch das maß zwischen radmitte und börtelkante für die ha und va.
normal musst du dann aber wieder deine achse vermessen lassen und zum tüv vorfahren
kommt aber drauf an, was bei dir im schein eingetragen ist.
gruß und viel spaß beim tieferlegen 