Beiträge von Todespolo

    Also ganz ehrlich das wäre das erste was ich rausreisen würde wenns drin wäre.
    Ich finde diese Dinger dermassen zum :kotz: .
    Zum Glück hab ich sowas nicht drin spart mir die Arbeit den Summer zu suchen und zu vernichten

    Werde morgen mal zum ÜBL Zentrum für KFZler fahren ist bei uns im Ort.
    Die haben nen Leistungsprüfstand. Hab gehört für ein paar Euro machen die das bin mal Gespannt was meine Karre so auf der Rolle bringt.
    Hab nix außer nem Filtereinsatz und ner Bastuck ab Kat.

    Also dieses Kabel ist entweder für Motorantennen, bzw. teilweise für Antenenen mit Vorverstärker. Daran kannste Geräte anschließen die mit dem Radio angehen sollen.
    VORSICHT: keine großen Verbraucher wenn dann mit Relais ansteuern.
    Diese Kabel wird auch benutzt um die Endstufen einzuschalten wenn man welche hat.
    Wenn du weder ne Motorantenne noch ne Endstufe hast einfach tot liegen lassen und isolieren.

    MFG Todespolo

    Was für ein kleinkarrierter Tüvv zu dem du da fährst.
    Ich war bei uns beim richtigen Tüv und der hat mir mein H&R Gewinde und die Bastuck innerhalb von nicht mal 5 Minuten auf ner Grube eingetragen.
    Beim Hochfahren hats noch an der Kante der Grube geschliffen :shock: und ich dachte schon "super keine Eintragung" sacht der Prüfer einfach: " Och nicht so schlimm schieben wir halt runter." :lol:
    Als ich da war hatte ein Rad noch positiven Sturz und das andere extrem negativen. :oops:
    Hatte erst danach Termin zum Spur und Bremskraftregler einstellen.

    Alles schön aufn Samstag morgen beim Tüv. Die hatten wohl keinen Bock.

    Aber ich fands gut.

    Wird jetzt etwas Offtopic, aber ich habe Serienbereifung, und der Verbrauch von 9,5 laut MFA ist bei ca. 25 km Autobahn inkl. Anlassen und aus der Stadt aufe Bahn und im 5 Gang bei ca.110km/h.
    Es könnte aber sein das meiner etwas fett läuft, weil mein Krümmer hat nen kleinen Riss, so das die lambda zuviel restsauerstoff meldet.
    Das mit dem Riss im Krümmer soll angeblich ne typische Macke bei den 16V sein, soviel ich gehört habe.

    MFG Todespolo

    :student: Sauerei sowas an Autos vergreift man sich nicht.
    Der arme Corri ist doch total wehrlos.
    Mir ist irgend son A**** beim Parken vorne anner Schürze vorbeigeschrammt.
    Auch ärgerlich aber das was dir passiert ist ist ne noch größere Sauerei.
    Das grenzt ja an Blasphemie. :smiling_face_with_horns:

    NetJunckie
    Vorsicht wenn du ihm begegnest. er hat ja gesagt wenn er irgendnen Alex trifft. :lachen3:


    MFG Todespolo

    Also euren Verbrauch möchte ich auch mal haben.
    Mein 16V braucht wenn ich mit 110 bis 120 über die Bahn cruise im 5. Gang ca. 10,5l laut MFA. Wenn ich inner Stadt und Landstrasse fahre und auch mal etwas Gas gebe ist er bei 12 - 13 l und wenn ich mal richtig fliegen lasse stehen da 15l aufm MFA

    Möchte mal meine Erfahrung mit den Bremscheiben mitteilen.
    Wer sich überlegt ATE Powerdiscs zu kaufen sollte besser einige Euro mehr investieren und sich die gelocht/geschlitzten TYP S Scheiben kaufen. Ich hatte auf dem Polo die ATE Powerdiscs und fahre jetzt aufm Corrado die Sandtler Scheiben. Ich muss sagen die sind echt gut. Zumindest in Verbindung mit Freodo Belägen. Sind bei nässe schön schnell trocken gebremst und haben eine mords Verzögerung. Allerdings etwas anders zu dosieren als die Serienscheiben. Die TYP S´kommen erst ab nem gewissen Pedaldruck, dann aber gewaltig. Ist also etwas gewöhnungsbedürftig. :twisted: Die Scheiben kosten für nen 16V 68€/Scheibe und die Beläge irgendwas um die 30 Euro.

    Urteil: EMPFEHLENSWERT
    MFG Todespolo

    Haftung beim Kauf vom Unternehmer/Händler


    Handelt es sich um einen sog. Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden.
    Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug kauft. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft. Aber auch die Fälle sind erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Im Einzelfall ist somit zu prüfen, ob das Fahrzeug privat genutzt wurde oder ob es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so ist entscheidend, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag.

    Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

    Schließlich sind die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Auch ist es unzulässig, aus dem privaten Käufer einfach einen Unternehmer zu machen und dadurch die Haftung auszuschließen (AG Zeven, Az. 3 C 242/02, ADAJUR Dok.Nr. 54324, siehe ADAC-Homepage "Interessante Urteile").Viele Verkäufer fügen dem Kaufvertrag umfassende Mängelgutachten oder -protokolle bei, um auf diese Weise das Fahrzeug zu beschreiben. Hintergrund ist, dass sich der Käufer auf Mängel, die ihm beim Kauf bekannt waren, später nicht berufen kann. Hier müssen aber konkrete Mängel beschrieben werden. Allgemein sämtliche Teile als mangelhaft zu bezeichnen reicht im Ergebnis nicht aus, da das wiederum eine Umgehung der Haftung darstellen kann. Weiter kann es unzulässig sein, wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag aufnimmt "Bastlerfahrzeug", "zur Ausschlachtung" oder "geringe Restlaufzeit", um so die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits als Vertragsbestandteil aufzunehmen, wenn dies objektiv nicht stimmt, da beispielsweise gerade der TÜV neu gemacht wurde. Indiz für eine Umgehung liefert in einem solchen Fall auch der Preis und die Laufleistung.

    Ich hoffe das hilft dir ist von der ADAC Seite.

    MFG Todespolo