Beiträge von eXdEaTh

    Also wenn ich in den gebräuchlichen Internetautomärkten nachsehe, finde ich für 6000 Euro KEINE vernünftigen 1,8Ts. Zumindest keine die eine einigermaßen ansprechende Laufleistung haben, oder die einem nicht irgendwie komisch vorkommen, weil gegenüber den normalen Preisen aus dem Rahmen fallen.

    Kleine Ergänzung zu den allgemeinen Problemen beim 3B

    Elektrik spinnt oft, daher auf jeden Fall alles durchchecken.
    (Scheibenwischer, Fensterheber, Spiegel, etc...)
    Die Handbremse soll sich oft festsetzen.
    Desweiteren gibt es wohl häufiger Probleme, wie oben beschrieben an der Vorderachse.
    Speziell den Querträgern.

    Das waren die letzten Infos die ich heute über nen Passat bekommen habe.

    Die sollen sich auch nicht groß verbessert haben zu den letzten Modelljahren hin. Gibt aber auch welche die kaum Probleme damit haben.

    Es soll ja aber auch Corrados geben, bei denen noch nie das Schiebedach gemacht worden ist =D

    Interessant, ich habe grade eine ähnliche Suche am laufen. Hatte mich auch ein wenig auf den Passat 3B eingeschossen und mich fast für den 1.6i entschieden. Der ist denke ich mal am sparsamsten und es soll im Prinzip nur nen Alltags-Stadthobel werden.

    Wie schauts denn beim 1,8 20v oder dem 1,9 TDi aus?

    Gruß,
    René

    Schau dich mal in andern Foren um. Habe gestern versucht über die preisliche Schiene was über das Fahrwerk zu sagen, da sich Leute ja oft auch für 200 Euro Buchtfahrwerke begeistern lassen.

    Schau mal in anderen Foren nach dem Fahrwerk. Dort gibt es sicherlich mehr Erfahrungen, da höhere Stückzahlen verkauft werden. Bsp. Passat oder Golf.

    Gruß,
    René

    So, habe heute mit dem ADAC telefoniert. Der Mann in der Rechtsabteilung hat mir gleich zu verstehen gegeben, dass er kein Jurist sei, bei meiner Schilderung aber keine Bedenken hat.

    Wie Corradoman schon geschrieben hat, kann es aber sein, dass es gewisse Schlupflöcher gibt, die uns angreifbar machen. Daher haben wir morgen einen Termin beim ADAC-Vertragsanwalt, zum kostenlosen Beratungsgespräch.

    Gruß,
    René

    Ich fahre auch mit der Kamei rum. Ist meiner Meinung nach die dezenteste aller Grillleisten. Wirkt wie Serie.

    In meinem Profil, ist nen Bild von meinem ehemaligen Corrado, der die hatte. Zwar ist das nicht sonderlich qualitativ, aber vielleicht erkennt man ja was.

    Ich mache ansonsten gleich mal ein Foto von meinem aktuellen Rado. Der hat die auch dran.
    Finde ich persönlich besser als Serienoptik, aber da scheiden sich die Geister.

    Gruß,
    René

    Naja, ich denke mehr als die oben beschriebenen 2,2 Liter aus nem 8 oder 16v, wobei ich den 16v präferieren würde, gehen nicht.
    Ich persönlich würde den sogar nur bei 2.0l belassen.

    Beim VR bekommst du definitiv Platzprobleme, wie es z.B. mit nem 2,4l ausm Audi aussieht, kann ich dir nicht sagen.

    Glaube da gibt es generell nicht viele Möglichkeiten, bei nem Bi-G60
    Aber die Suche müsste evtl ne ganze Menge ausspucken.

    Gruß,
    René

    Habe das grade mal grob überflogen.

    In einer Hinsicht unterscheidet sich die Geschichte jedoch, denn in der Verkaufsanzeige steht ja drin, dass mit dem Getriebe, bzw. den Getriebelagern etwas nicht stimmt.
    Wenn ich mit dem Wagen in der Werkstatt war, bevor ich die Verkaufsanzeige ins Internet gestellt habe und alle dortigen Mängel aufliste, sollte das doch reichen.

    Außerdem ist es ja kein Schaden, der Sicherheitsrelevant ist und Leben gefährtet. Gut vielleicht einiger Insekten, die vom Öl naschen, aber ansonsten?
    Hinzu kommt, dass ich ja nicht jede Gewährleistung mit diesem ADAC Vertrag ausschließe, wie oben zitiert, sondern nur diese, die ich böswillig verschwiegen habe.
    Da mir ein solcher Schaden nicht bekannt war, und vielleicht auch garnicht in unserem Besitz aufgetreten ist, sollte es doch eigentlich schwer sein, uns dafür haftbar zu machen.

    Abgesehen davon habe ich vor einiger Zeit einen langwierigen Prozess verloren, als es um die Laufleistungsmanipulation an einem meiner Rados ging.

    Dort stand im Vertrag nichts über die Laufleistung, in der Verkaufsanzeige allerdings offensichtlich schon. Ich hatte das Teil damals nicht ausgedruckt und war mir sehr sicher, dass die erhöhte Laufleistung nicht in der Anzeige gestanden hat, aber er hat den Wisch als Beweis vorgezeigt mit der echten Laufleistung.

    Danach gab es die Quittung für mich -> Ich darf nun neben dem Wertverlust auch die Anwaltskosten bezahlen. Verlust in 2 Jahren, ohne auch nur annähernd 1000km mit dem Wagen gefahren zu sein, über 4000 Euro.

    Ein Link in dem verlinkten Thread hier im Forum, auf der letzten Seite besagt:

    Ohne rechtliche Bedenken kann dagegen laut ACE folgende Klausel verwendet werden: «Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmangelhaftung. Der Verkäufer bleibt jedoch haftbar für sich aus einem Sachmangel ergebende Personenschäden, für Schäden, die sich aus einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Verkäuferpflichten ergeben sowie für das Vorhandensein von Eigenschaften, für die er nachfolgend eine Garantie übernimmt.»
    Quelle: http://www.zeit.de/auto/autonews/klauseln

    Gut, das mit den Personenschäden steht bei mir nicht drin, aber die sind hier grade eh ein ganz anderes Level.

    Jemand weitere Infos zu dem Thema?

    Sehe schon wieder, dass ich heute schlecht schlafen werde... :face_with_rolling_eyes:

    Danke ansonsten.


    Edit1: Am Ende der Klausel steht im meinem Vertrag doch drin, dass diese nicht bei Körperschäden zutrifft.
    Sollte also alles im graugrünen Bereich sein, oder?

    Gruß,
    René

    Nochmal zur Sicherheit hier die komplette Ausschlussklausel aus meinem ADAC-Kaufvertrag:

    Zitat

    Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Ziff. 1). Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei Körperschäden.
    Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

    Und unter Ziff. 1 des Kaufvertrages geht es dann in

    1.1 u 1.2 um Zusatzausstattungen und Zubehör
    und
    1.3 um Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen wie Hagelschäden.

    Dazu gehören dann meiner Meinung nach keine Verschleißteile. Denn die Auflistung wäre recht lang, bei der Laufleistung und dem Alter.

    Gruß,
    René

    Moin,

    vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.

    Meine Freundin hat am verganenen Freitag ihren VW Polo verkauft.
    Heute ruft der Käufer an und meint, dass Getriebe sei Kaputt und leckt massiv mit Öl. Laut der Mercedeswerkstatt ist dies ein Schaden der schon länger bestanden haben muss.

    Zwar werde ich morgen nochmal mit dem guten Mann reden, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass er alles in Bewegung setzen wird, um das Auto wieder an uns abzugeben.

    Nun gibt es folgenden Hintergrund:
    Wir haben einen ADAC Kaufvertrag von Privat an Privat, in dem ein ehemaliger Frontschaden aufgeführt ist und das die Airbags dabei ausgelöst worden sind.
    Wir waren vor ca 2 Wochen in der Werkstatt, um einen Ölwechsel machen zu lassen und da wurde uns gesagt, dass die Getriebelager erneuert werden müssen, da nicht mehr gut. Wir hatten vorher und auch bis zum Verkauf lediglich ein leichtes Schleifen gehört.

    Vom Getriebe stand also nichts im Kaufvertrag, da es kein Unfall oder Schaden in dem Sinne ist, wie ich eben z.B. den Frontschaden, wie oben beschrieben, verstehe. Der noch nicht gemachte Zahnriemen steht ja ebenfalls als Verschleißteil nicht drin.

    Beide Sachen, sowohl die Getriebelager, als auch die Sache mit dem Zahnriemen standen deutlich in der Verkaufsanzeige, die ich mir nach dem erfolgreichen Verkauf, umgehend ausgedruckt habe.
    Zitat: "Getriebelager sind nicht mehr die besten und schleifen leicht. Zahnriemen wird auf wunsch erneuert." KM Stand übrigens ca. 130500km.

    Der Käufer ist mit seinem Kumpel hier gewesen und wir haben gemeinsam (zu 3.) eine Probefahrt gemacht, bei der jeder der beiden einmal für ca 3km selbst gefahren ist. Auch ein Stück über die Bundesstraße.

    Dabei sei ihnen, so heute am Telefon, ebenfalls ein leichtes Schleifen aufgefallen. Danach gefragt haben sie aber nicht.
    Bei der Probefahrt habe ich ansonsten alles erzählt, was mir noch eingefallen ist und habe darauf hingewiesen, dass sonst alles wie in der Anzeige beschrieben ist und zutrifft.

    Wie gesagt, ist dem Käufer wohl am heutigen Tag, also 3 Tage nach dem Kauf, das Getriebe kaputt gegangen. Es leckt mit ÖL und das Schleifen ist wohl zu einem Heulen geworden, grade beim Gangwechsel. Gesehen habe ich das noch nicht.

    Auf dem Stellplatz vom PKW, wo der Polo bis Freitag regelmäßig stand, ist auch keinerlei ÖL zu sehen. Dies war im Carport, wo auch kein Regen auf die Platten gefallen sein könnte.

    Natürlich haben wir das Auto auch vor der Besichtigung intensiv gewaschen. Dies will der Käufer nun als Beweis dafür ansehen, dass wir ihm die ÖL und Getriebegeschichte verschwiegen haben.

    Ebenfalls behauptet er, dass er ein Rückgaberecht hätte.

    Im ADAC-Vertrag steht jedoch ausdrücklich, dass das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird/wurde. Dies gilt allerdings nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung [...] die aus einer vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Verkäufsers beruhen [...].

    Nun war mir natürlich nicht klar, dass dem Mann das Getriebe in den nächsten 100km kaputt geht und wir sind natürlich auch nicht bereit ihm das Auto mit dem Schaden einfach so zurück zu nehmen.
    Denn wir wissen ja zum einen nicht, was er mit dem Auto in der Zwischenzeit gemacht hat und zum anderen ist der Wagen 12 Jahre alt. Wenn irgendwas schleift kann es natürlich sein, dass einem das Auto nach einem, oder erst nach 10000km kaputt geht. Es hätte ihm auch die Zylinderkopfdichtung im Eimer gehen können, ohne das sich ein schleichender Schaden bemerkbar gemacht hätte.

    Dumm ist nun natürlich, dass es offensichtlich unmittelbar nach dem Kauf, auf dem Weg zur Zulassungsstelle geschehen ist. Nach 500-1000km hätte ich mich auf meinem Stuhl zurück gelehnt und mit den Schultern gezuckt.

    Auf ne Gerichtsverhandlung wegen der alten Kiste habe ich nun garkeinen Bock. Zumal ich grade wichtigeres zu tun habe.

    Weiß jemand einen Rat, bevor wir morgen zum Anwalt gehen und die frisch eingetauschten 2000 Euro für Rechtsbeistand ausgeben?

    Darüber hinaus wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand für die Zukunft eine gute Rechtschutz-Versicherung empfehlen kann, die grade auch diesen Bereich abdeckt.

    Gruß,
    René und danke schonmal.

    Kann wer was zu den Osram Nightbreaker sagen?

    Mit geht es in erster Linie um besseres Licht auf der Straße, weniger um Lichtfarbe.

    Bin von dem MTEC auch enttäuscht, ebenso wie von den Biolight, die es damals mal gab. Die sahen zwar super hell aus, brachten in der Nacht und grade bei Regen aber effektiv weniger Licht auf die Straße.

    Gruß,
    René

    Als betroffener eines Tachobetrugs finde ich diese Diskusion übrigens sehr bedenklich - weitaus bedenklicher als die Warnung vor einem Müllcorrado bei eBay, die gelöscht wurde!

    Ich denke nicht, dass Diskusionen über die Mechanismen der Laufleistungsjustierung in ein seriöses Forum gehören, ganz egal, wie ehrlich der Hintergrund ist.

    Dazu möchte ich noch erwähnen, dass bei meinem Betrufsfall die letzten beiden TÜV-Berichte den veränderten Tachostand aufgewiesen haben, da dieser die Laufleistung natürlich nur vom Tacho selbst abgelesen hat. Ich befürchte fast, dass VW da vorsichtiger ist/sein sollte, als hier beschrieben.

    Gibt hier ja aber leider noch weitere Themen rund um das "Kilometerstand umstellen". Gratulation.