Nix eingetragen?
Habe letztens den Fzg.schein vom PY90 hier im Forum angeschaut, er hatte sie drin!
Auch ein original US G60...
Nix eingetragen?
Habe letztens den Fzg.schein vom PY90 hier im Forum angeschaut, er hatte sie drin!
Auch ein original US G60...
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man die US Gurte nachträglich ins deutsche Modell einbaut?
Müssen die dann eingetragen werden?
Die US Modelle haben die Gurte doch auch eingetragen...
Jemand ne Ahnung?
Die Suche-Funktion hat nicht wirklich eine Lsg gebracht...
ZitatEs gibt 2 Sachen die mir nciht so gut gefallen im Auto, zum einen finde ich das Lenkrad des alten Modesl viel schöner und würde gern das Raid mit Aurbag kaufen, passt das problemlos und wo gibts das günstig???
Leider hat das neue Model keien Ablageflächen mehr, hat da jemand schon mal versucht was umzubauen, auch das finde ich beim alten Modell besser gemacht.
..hattest du ja geschrieben...
Gemeint ist von mir: wenn du die Kniepolster ausbaust, können wir uns gerne in Verbindung setzen!
Sind meinen Erfahrungen nach zu 100% gleich!
ZitatJa, das ist klar, aber tauschen und umbauen kann man da nichts???
Also an den Kniepolstern hätte ich Interesse!
Im Tausch kannst du dann meine haben!
Würde ich auch sagen, aufbohren (vorsichtig!).
schöne Sache!
Gestern (29.09.04) in der Saarstr., gegen 15.00 Uhr parkend vorm PointChaud.
Komplett original, BBS Felgen, altes G60 Modell.
Sehr schön anzuschauen!
Auch hier oder kennt ihn jemand?
Wir reden ja hier auch nicht vom Golf 16V sondern vom Corrado 16V.
Und mancher Corrado 16V lässt einen VR6 und einen G60 ganz schön alt aussehen.
Der braucht dann keine Aufladung und auch keine 6 Zylinder und auch keine 2,9 Liter Hubraum.
Aber Geschmäcker sind ja zum Glück verschieden...
@ StefanUSG60:
Dann bist du wohl noch keinen richtigen 16V gefahren...
Das Auto Gregor, welches du meinst, ist auch mein Lieblings-VR6...
Außerdem braucht man längst keinen G60, um an einem VR6 dran zu bleiben...
Schöne Bilder Clem!
Bekommst meine ja auch noch...!
Und natürlich die Vids!
Robert, du bist die Seriösität in Person!
Na ja, ich brauche sowas nicht!
Was für Vorteile hat man denn, wenn das eigene Kennzeichen besser leuchtet?
Mir fällt da absolut gar nichts ein...
Und jetzt kommt nicht damit, ,,dass das die passive Sicherheit erhöht'' oder sowas!
Natürlich bleibt die Originallackierung...
... aber mit kleinen Veränderungen, VW Zeichen, Corradoschrift, Seitenleisten usw. sind schon weg, der Rest folgt noch...!
Die hervorragende Sitzpostion, die gute Rundumsicht...
Vor allem auch die Optik, speziell die Seitenlinie (nach hinten leicht hoch gehend) und die bullige Front!
Dazu auch die Exclusivität, die JEDER Corrado hat, einfach, weil es nur noch so wenige gibt!
Auch die Blicke, die jeder Golf-, Kadett-, 3er BMW- und Calibra-Fahrer einem zuwerfen...
...ebenso die Leistung (allerdings nicht Serien-16V) und auch der Klang!
Der elektrische Heckspoiler ist quasi dann noch das Sahnehäubchen dieses Autos!
Also wenn man das Auto quasi aus der Notsituation ,,rettet'' und eine öffentliche Straße benutzt und dann etwas passiert, wird die Versicherung ganz normal leisten.
Demenstprechend wird man auch hochgestuft.
Man muss diese Situtaion allerdings beweisen, sonst siehts wirklich schlecht aus.
Weil man dann davon ausgehen kann, dass das Auto ja nur zum Spass benutzt wurde.
Und wenn man dann noch einen guten Versicherungsberater hat, der sich für einen ordentlich ins Zeug legt, gibts noch weniger Probleme!
habe aber noch was gefunden:
ZitatFallen TÜV-Prüfung oder Abgasuntersuchung in die Winterpause, so ist dieser Termin im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme wahrzunehmen. Eine weitere Verzögerung sollte man sich laut ADAC allerdings nicht erlauben, da sonst die Überziehung des Termins ab der eigentlichen Fälligkeit der HU gerechnet wird. Dies kann je nach Dauer der Überziehungsfrist bis zu 80 Mark und zwei Punkte kosten.
war bei http://motorroller-info.de/body_saisonkennzeichen.html
Aber die Seite hat ein paar Fehler, speziell bei Versicherungsangelegenheiten...
Also eher nicht ernstzunehmen.
Schau mal hier:
http://www.gerling.de/de/internet/co…faq&uid=default
Dann allgemeine Bedingungen, § 5a, Absatz (1) und (2).