Könnte ein kurzer sein. Schaue doch mal nach dem Geber, ob dort alles i.O. ist mit der Geberleitung.
Beiträge von satanic
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Achso, dachte, weils im Gebirge meist hoch und runter geht....
Links und Rechts kannste inne Stadt besser fahren, gibts mehr Kreuzungen, als auf´m Land. -
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Zitat von mad maddi
ein bastlerfahrzeug, kann kleine mängel haben, wie zb kein tüv, kratzer etc, aber größere schäden müssten immer dazu geschrieben werden!lg mad
Nein, müssen in diesem speziellen Fall nicht.
Ein Verkäufer verpflichtet sich, in einer Objektbeschreibung zu berücksichtigen, dass die zugesicherten Eigenschaften des Kaufgegenstandes, von diesem auch erfüllt werden. (Vergl. BGB II. §459ff.)
Da hier aber ein Verkauf von Privat an Privat vorliegt, ist der Verkäufer von der Sachmängelhaftung ausgenommen. Zudem kam ein deutlicher Hinweis: "Bastlerfahrzeug".Anders sieht die Sache aus, wenn der Verkäufer Gewerbetreibender wäre, dann müßte er das Fahrzeug zurücknehmen.
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Wenn die Kiste aus einem Privatverkauf stammt, haste schlechte Karten, auch bei Gericht. Denn die Rechtsprechung schützt vor Händlern, die sich mit dem Begriff "Bastlerauto" aus der Gewährleistung winden wollen.
Da Du aber scheinbar gezielt auf der Suche nach einem Bastelobjekt warst und Du auch den Kaufvertrag unterschrieben hast, ist Dir auch der Begriff "Bastlerauto" geläufig.
Das hat absolut nichts, mit
ZitatEin Hoch auf das deutsche Recht !!!
zu tun.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. -
Zitat von puschiminga
Hmm... Also gilt die Schonfrist von 7 Tagen nicht wirklich ???
Nein, kann man als Kulanzregelung der Behörden bezeichnen.
Aber da Du ja nicht verpflichtet bist, den Kaufvertrag bei der Ummeldung vorzulegen, bekommt es zunächst von offizieller Seite niemand mit.
Wenn Dich allerdings der Verkäufer anschwärzt.........
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Entweder, Du kannst damit leben, oder Du gibts die Kiste, mit dem Hinweis auf arglistige Täuschung und Anwalt, wieder zurück. Ganz einfach.
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Zitat von puschiminga
Das er damit weiter zahlen muss ist mir klar, nur sofern es eine gesetzliche Frist von 7 Tagen geben sollte ( was ich auch schon gehört habe ) gilt natürlich die gesetzliche Frist und nicht der Knebelvertrag. Ich habe es aufgrund des verschwiegenen Unfalls nicht umgemeldet, weil ich das Fahrzeug so natürlich nicht haben will.
Eine gesetzliche Frist von 7 Tagen gibt es nicht, per Gesetz unverzüglich! Das heißt sofort, am besten gestern schon.
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Zitat von puschiminga
Hast du eine Idee, wo ich es schwarz auf weiß sehen kann ?
§ 27 Abs.3 ff StVZO besagt: "(...) unverzüglich (...)"
Allerdings gibt es eine Schonfrist (7 Tage). Die Angaben im Kaufvertrag, die etwas anderes beinhalten (länger als diese 7 Tage), sind unzulässig und werden bei Gericht nicht anerkannt!
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Der erste hatte auf Grund eines Treffers ne Teillackierung bekommen (Brombeer), der zweite blieb im Originalfarbgewand (weiß) und der jetzige bleibts wohl auch, wenn ich den Lack (Klassikgrün) wieder ordentlich poliert bekomme....
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Ja, gibt es. Innerhalb von 7 Tagen muß eine Ummeldung oder Abmeldung erfolgen.
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Also ich habe bis heute keine Bilder bekommen....
Schade eigentlich. -
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Ein Kompressor vom C32AMG an nem 2.0 Liter Motörchen? Dat soll gehen?
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Wenns um äußerst komplizierte Sachen geht, kann ich Dir nen privaten Schrauber empfehlen. Allerdings nicht hier, sondern in Brück.
Wenns um ne einfache Werkstattleistung gehr, dann empfehle ich Dir das ASB Autohaus Marzahn in Springpfuhl - Klick -
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Schneller als die Feuerwehr, ganze 8min.
Danke Tomas
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Ja, hab ich versucht.
Der ganze Quatsch hat 2 Tage gehalten. Hab zusätzlich mit allerlei Dichtkram versucht, dass kein Lüftchen aus dem Kasten rausweht und Druck verloren geht, war aber vergebens. Flicken kannste vergessen, hält von 12 bis Mittag und ist eher gepfuscht als repariert. -
Hab ja nicht geschrieben, dass Du Deinen Motor zerpflücken sollst, nur weißt Du nicht, warum der Motor verkauft wurde bzw. wie der einstige Besitzer mit diesem umgegangen ist.
Ich kenne mich mit dem 9A nicht aus und plappere auch nur die Geschichten nach, welche ich in dieser Richtung kenne. Dazu gehört auch die olle KE und ebend hier der Mengenteiler und der Warmlaufregler.
Kann natürlich auch sein, dass nur irgendwo ein Temperaturfühler den Geist aufgegeben hat.Kannst mir ja mal Deine E-Mail Addr. zukommen lassen, denn ich habe hier noch ein SSP über die KE, falls Du´s noch nicht hast. Vielleicht hilft es Dir ja weiter.
Gruß
Jan -
Weiteres wüßte ich auch nicht, könnte mir nur vorstellen, dass es an der Spritze liegt. Die ist ja sehr einstellungsempfindlich, vielleicht ist da ein Fehler.
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Den großen, der die beiden Gehäusehälften abdichten soll, gibts bei VW nicht einzeln. War damals auch auf der Suche, nachdem der in meinigem undicht wurde. Da hiess es, nur in Verbindung mit dem kompletten Kasten, sollte irgendwie 58,- €uro kosten, wenn ich mich recht entsinne.
Hab dann kurzerhand auf RS-Abgang umgerüstet.