Meli hat seit dem 12.02.2004 die Bilder der RHEINBACH-Treffen [CCG West II] in ihrem Foto-Album bei web.de online gestellt.
Tolle Sache! an Meli !!!
Ich schätze mal, dass in den Sommermonaten noch etliche hinzu kommen werden!
Meli hat seit dem 12.02.2004 die Bilder der RHEINBACH-Treffen [CCG West II] in ihrem Foto-Album bei web.de online gestellt.
Tolle Sache! an Meli !!!
Ich schätze mal, dass in den Sommermonaten noch etliche hinzu kommen werden!
Wirklich ärgerlich! Wünsche Dir in dieser Angelegenheit alles Gute!
Zum Glück hast Du eine Zeugin. Halte uns auf dem Laufenden!
Thomas:
Du weißt ja, warum!
Normalerweise bin ich ja nicht so kleinlich...
Genauso isses!
Der ist noch bis zum 01. April in Watte gepackt!
Also wenn ich auf der A60 unterwegs bin, dann mit nem silbernen Golf (Mannheimer Kennzeichen)...
PS: Ich bin monatlich ca. 6000 km auf Autobahnen unterwegs...
Zitat von Clemaldi82lichthupe wird zu 90% als nötigung ausgelegt. hingegen kann der Blinker, aber auch ein verkürzen des Abstandes als Ankündigung zum überholen ausgelegt werden. kommt aber wie so ziemlich alles auf die umstände des einzelfalles an
Ich fahre generell mit Abblendlicht. Das reicht vollkommen aus, um gesehen zu werden.
Wenn einer auf der linken Spur schnarcht, wird er nicht eher wegen Blinker oder Lichthupe Platz machen.
Ich halte Abstand, bis der jenige Platz macht. Ich muss da Marius vollkommen Recht geben: es gibt keinen Grund, so weit aufzufahren, dass ich jemanden von der Bahn "schieben" muss. Man hat Augen im Kopf und kann auch schon vorher abbremsen. Ist zwar ärgerlich, wenn man an der "freien Fahrt" gehindert wird, aber Sicherheit geht vor. Und wenn mich jetzt die meisten für zu spießig halten, dann ist es eben so. Meine Meinung!
Zitat von MKIn Deutschland gilt ja sowieso das Rechtsfahr-Gebot!
Markus
ZitatStVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
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(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
(3) .......
Ich bin auch gegen ein generelles Tempolimit.
An brenzligen Stellen ist ohnehin ein Tempolimit eingerichtet.
Ansonsten sollten alle Damen und Herren, die einen Führerschein besitzen, sich den
§ 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
ins Gedächtnis zurück rufen !!!
Denn seit dem 16. November 1970 gilt:
Zitat(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dann hat´s ja doch noch ein gutes Ende genommen!
--->>> Werdet noch glücklicher... und erfahrt das Paradies auf Erden !!!
[PS: @ Klaus & Marius: alles jugendfrei und zensiert !!!]
April bis Oktober
Ach Du Xeiße !!!
Herzliches Beileid!
Du kannst Dich trotzdem gerne mal in Rheinbach sehen lassen...
... brauchst ja nicht mit nem
zu kommen.
Aber wenn Du eh wieder vorhast einen zu holen, dann wäre es für Dich ja mal interessant, andere -Freunde kennen zu lernen!
Zitat von MichaelG60......Hatte was mit EMS-XP ... aufm Kennzeichen.
Michael
War das zufällig DER HIER ???
Thomas:
Warst Du DAS
Zitat von MichaelG60Hi Gregor
Habe heute Morgen auf meinem Weg nach Lahnstein auf der Auffahrt Südbrücke nach Horcheim was entsetzliches Festgestellt. Da stand links ein grauer Corrado, dürfte der selbe wie in Horchheim gewesen sein, also Thomas seiner nehme ich an. Vorne Platt und hinten links das Heck, was ich im Vorbeifahren so sehen konnte. Freund und Helfer waren auch schon vor Ort.
Falls er das war, dürfte Rheinbach mit ihm wohl flach fallen.
Michael
Wenn JA, wie sieht´s nun aus mit Dir
Alles OK ???
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